Kaufvertrag über Facebook bindend? Käufer meldet sich nicht mehr!

6 Antworten

KEINE POLIZEI KONTAKTIEREN!!!

Warum auch? Du hast deine Artikel noch bei Dir und der angebliche Käufer hat sein Geld noch. Es hat kein Austausch stattgefunden, es ist ja bereits noch gar nix passiert, außer das halt geschrieben wurde.

Aber es wurde noch von keiner Seite irgendjemandem einen Schaden zugefügt.

Ignorier den vorherigen Käufer einfach und setze es erneut bei Facebook rein oder melde dich erneut bei den anderen Interesenten, dass der Artikel aufgrund von einem fehlgeschlagenen Handels wieder verfügbar ist.

Kann ich zu Polizei gehen, weil der Vertrag seinerseits nicht eingehalten wird`?

Was soll denn die Polizei dabei? Das ist doch keine Straftat. Ich gehe davon aus, dass Vorkassezahlung vereinbart wurde und du die Ware noch hast.

Wenn, dann kannst Du ihn zivilrechtlich zur Erfüllung des Kaufvertrags belangen. Ob das Sinn macht, sei dahingestellt.

Teile ihm doch mit, dass Du den Kaufvetrag als gelöst betrachtest, falls die Zahlung nicht bis zum xxxx (Datum ausschreibn, 10 Tage sind üblich) auf Deinem Bankkonto eingetroffen ist. Wenn weder Zahlung noch Widerspruch erfolgt, kannst Du die Sachen weiter anbieten und verkaufen.

Lautsch94 
Fragesteller
 09.01.2015, 10:06

Also kommt man damit einfach weg? Krass. Kann man also überall einkaufen (privat) und dann einfach nicht zahlen und gut ist und der Verkäufer kann nichts machen?

Ich brauche das Geld dringend und habe mich auf ihn verlassen. Hätte ich den anderen die Waren verkauft, hätte ich das Geld sicher schon längst.

So ein Mist.

Aber es war doch ein Kaufvertrag?! Dachte immer da muss er dann zahlen.

Eismeister  09.01.2015, 10:24
@Lautsch94

Nein, man kommt nicht grundsätzlich einfach damit weg. Wenn der Verkäufer ein Zivilverfahren anstrengt, kann es passieren, dass der Käufer nicht nur seine Seite des Vertrags erfüllen muss, sondern dazu noch die Kosten des Verfahrens an der Backe hat.

haikoko  09.01.2015, 10:28
@Lautsch94

Möchtest Du denn die Zeit investieren den zivilrechtlichen Klageweg zu beschreiten. Der Ausgang / Erfolg ist ausserdem ungewiss. Dann gehe den kürzeren Weg, wie ich ihn aufgezeigt habe.

Natürlich ist ein Kaufvertrag binden, jedoch wenn Du noch die Ware hast, liegt kein Grund für eine Strafanzeige - z.B. wegen Betrug - vor.

Dachte immer da muss er dann zahlen.

Woher willst du wissen, dass die Dir angegebe Adresse und der Name korekt sind. Der Versandverkauf über so anonym zu nutzende Plattformen wie Facebook und Kleinanzeigen ist immer risikobehaftet - für Käufer und Verkäufer. Der eine bekommt keine Ware, der andere kein Geld.

haikoko  09.01.2015, 10:29
@Eismeister
Nein, man kommt nicht grundsätzlich einfach damit weg. Wenn der Verkäufer ein Zivilverfahren anstrengt, kann es passieren, dass der Käufer nicht nur seine Seite des Vertrags erfüllen muss, sondern dazu noch die Kosten des Verfahrens an der Backe hat.

ja kann, aber das ist sehr zeitaufwendig und für die Kosten muss der Verkäufer erst einmal in Vorlage treten.

Grundsätzlich ist jeder Vertrag bindend, ganz egal wie und wo er geschlossen wurde. Nur für wenige Vertragsarten ist eine bestimmte Formerfordernis gegeben.

Die Polizei hat mit der Durchsetzung deiner zivilrechtlichen Ansprüche nichts zu tun. Um die durchzusetzen, müsstest du ein Zivilverfahren anstrengen, falls es anders nicht geht.

Wen ein Kaufvertrag zustande gekommen ist (er eindeutig gesagt hat das er dir die Ware abnimmt) dann könntest du im Zweifelsfall wirklich durch ein Zivilrechtliches Verfahren darauf bestehen das er sie dir auch abnimmt. Da das aber sehr Zeitaufwändig wird (und eventuell auch erstmal mit kosten für dich verbunden ist)wäre es einfacher und vorallem schneller ihm einfach eine Frist zu setzen in der er den Kauf abwickeln kann oder der Kaufvertrag wiederrufen wird und du dir einen anderen Käufer suchst.

Lautsch94 
Fragesteller
 09.01.2015, 10:15

Okay danke, ist zwar sehr ärgerlich, aber am Ende ist man immer schlauer ^^

Natürlich sind auch über Facebook geschlossene Verträge wirksam. Die Polizei hat damit nichts zu tun. Denkbar ist der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids oder eine Klageerhebung. Ob sich dies bei diesen Beträgen lohnt, ist die andere Frage.