Kaufvertrag über ein gebrauchtes Fahrrad - Braucht der Verkäufer auch einen?
Ich habe jetzt sicherheitshalber schon zwei Vertragsvorlagen ausgedruckt, aber braucht der Verkäufer überhaupt einen?
4 Antworten
als mitarbeiter einer kfz-zulassungsbehörde: natürlich braucht auch der verkäufer einen kaufvertrag. du bist als verkäufer z.b. gesetzlich verpflichtet, den verkauf deiner zulassungsbehörde unter vorlage des kaufvertrages anzuzeigen. lass dir beim verkauf bestätigen, dass zulassungsbescheinigung teil I und II und die kennzeichenschilder übergeben wurden, dann kann das fahrzeug steuerlich abgemeldet werden. auf der sicheren seite bist du allerdings, wenn du das fahrzeug vorher außer betrieb setzt. der käufer soll sich dann sog. kurzzeitkennzeichen zur überführung des fahrzeuges mitbringen.
Danke für die schnelle Antwort, aber ich bin bloß der Käufer und hole es nachher privat ab - und nun?
Naja, Fahrräder sind doch auch Fahrzeuge, oder etwa nicht?
Ist besser so. Jeder hat den Beleg: einer für den Kauf, der andere für den Verkauf
ja, natürlich.
und jeder vertrag wird von beiden vertragspartnern unterschrieben.
stell dir vor du verkaufst etwas und der käufer ändert zuhause den vertrag, so das er den vertrag widerrufen kann. evtl. dich auch wegen betrug anzeigen kann, wenn du keine kopie hast, um zu zeigen, was wirklich vereinbart wurde
Ich hab die Vorlage aus dem Internet, von VSF, ich glaub kaum dass man da was ändern kann...oder doch? Jetzt bin ich wieder unsicher :/
mit ändern meine ich die angaben, die ihr einsetzt.
wird bei einem fahrrad eher selten sein
Klar, wenn schon denn schon. Beide Parteien müssen im Zweifelsfall schriftlich zeigen können, was ausgemacht war.
wir sprechen hier von einem Fahrrad