Täuschung beim Fahrrad kauf?

4 Antworten

Ja, wenn er dir was anderes verkauft hat als abgemacht.

Auch wenn der Rahmen jetzt gebrochen ist ?

@Hannes158

Kommt etwas drauf an, wie stabil er es dir verkauft hat, wenn er dich nicht drauf hingewiesen hat, dass sowas passieren kann und es trotzdem kurz nachdem du es gekauft hast passiert ist musst er es trotzdem zurück nehmen

Bei der Angabe der falschen Radgröße handelt es sich um eine Irrtum. Nicht aber um eine Täuschung. Wenn du nachweisen kannst, dass der Rahmen schon angebrochen war (so was kann man u.U.), als du ihn gekauft hast, könntest du Schadenersatz einfordern, wegen Täuschung.

Kommt drauf an ob er es selber wusste >.< aber denke mal auch, dass es ein Irrtum war

Augen auf beim Fahrradkauf :) Das war wohl arglistige Täuschung. Aber da hast du Lehrgeld bezahlt. Schließlich hattest du vor der Bezahlung einiges an Zeit, um das Fahrrad anzusehen und auf Fehler zu untersuchen. Dass der Rahmen gebrochen ist, kann der Verkäufer sowieso nichts. Vielleicht war er "angebrochen". Evtl. auch eine schlechte Schweißnaht. Aber auch das hätte dir normalerweise vor dem Kauf auffallen sollen. Kann auch kein Fahrrad kaufen und mich eine Stunde später beschweren, warum die Schaltung nicht funktioniert, wie sie funktionieren soll. Oder kann mich auch nicht nach ner Stunde beschweren, wenn der Reifen plötzlich platt ist, weil ich in Scherben gefahren bin, obwohl der Käufer 1 Tag zuvor neuen Mantel/Reifen drauf gemacht hat.

Für einen Rahmenbruch kann doch der Verkäufer nichts.