Kaufvertrag mit Reitbeteiligung?

3 Antworten

ja und sie will es eben deshalb im kv haben

damit sie davor sicherheit hat

das ist ein klassischer interessenkonflikt

ShadowTaking 
Fragesteller
 27.10.2021, 16:25

Der rechtlich aber nicht bindend ist, denn der KV darf dem K nicht zum Nachteil gestaltet werden, habs gerade nachgelesen, also danke aber habs gefunden.

LaLaLastenrad  27.10.2021, 16:26
@ShadowTaking

das ist blödsinn

natürlich dürfen da zusatzvereinbarungen aufgenommen werden

ShadowTaking 
Fragesteller
 27.10.2021, 16:27
@LaLaLastenrad

Nicht, wenn sie einen klaren Nachteil darstellen und das "Verbot" eines Umzugs ausserhalb der Reichtweite der RB ist ein klarer Nachteil ;)

LaLaLastenrad  27.10.2021, 16:28
@ShadowTaking

das siehst du ganz falsch

sie verbietet dir ja den umzug nicht

das ist eine ganz normale klausel, die dich nicht über die maßen benachteiligt

ShadowTaking 
Fragesteller
 27.10.2021, 16:29
@LaLaLastenrad

Doch, sollte im KV stehen: Ich darf RB bleiben und ich ziehe weg und sie kommt nicht mit, dann verstoße ich gegen den Teil des KV, der besagt, dass sie RB sein darf. Und somit habe ich einen klaren Nachteil: Ich muss in ihrer Reichweite bleiben, ich darf sie als RB nicht riegeln oder ggf. sogar bei Streitigkeiten entfernen, weil KV.

LaLaLastenrad  27.10.2021, 16:31
@ShadowTaking

ja, mach halt

wenn ich ein haus kaufe und der verkäufer ein lebenslanges wohnrecht will, schränkt mich das über alle maßen ein

ich kann das nicht nutzen, nicht gut verkaufen und sein beleihungswert ist gering

ich kann das trotzdem machen

ShadowTaking 
Fragesteller
 27.10.2021, 16:35
@LaLaLastenrad

Das lebenslange Wohnrecht steht separat und ist von Klauseln des Aufhebens ausgenommen ;)

LaLaLastenrad  27.10.2021, 16:39
@ShadowTaking

ja, damit ist es geschützt

aber du willst ihr dingen doch eben nicht schützen, du sagst, dass es dich über die maßen benachteiligt

was das wohnrecht auch tut

du kannst verträge an bedingungen binden, das ist kein problem

poste mal den §

433?

Also ich persönlich würde mir niemals die alte Besi als Reitbeteiligung nehmen und sie dann noch in den KV mit reinnehmen. Würde nur Konflikte geben.

ich bin keine Juristin, aber ich würde mich nie darauf einlassen, eine ehemalige Besi als RB zu nehmen. Das gibt doch ständig Konflikte mit der Rolle als Besi/RB.