kaufvertrag für motorrad ungültig?
Hallo,
ich habe mir vor drei tagen eine aprilia rs 50 von einem privaten verkäufer gekauft. bei der probefahrt und auch späterer kontrolle sind wir auf einige schwerwiegende technische probleme gestoßen. trotz dieser sichtlichen mängel haben wir die maschiene gekauft und auch die bestimmten mängel im kaufvertrag vermerkt. zuhause jedoch sind uns mehr schwerwiegende fehler ins auge getreten und wir haben gesehen das sehr viele teile als bastelerstücke reingesetzt wurden. durch diese mängel ist der wert des motorrades gesunken und wir haben eine menge geld verloren. kann der kaufvertrag rückgängig gemacht werden?
ps: diese hinterher auftretenden mängel sind uns gezielt verchwiegen worden, da einfach klebeband drüber geklebt worden war.
3 Antworten
§ 123 Abs. 1 BGB Anfechtbarkeit wegen Drohung oder Täuschung
Das gilt leider nicht für die von Dir im Kaufvertrag festgehaltenen Mängel (denn von denen wusstest Du), aber für die verschwiegenen Mängel, denn absichtliches Verschweigen von Details, die für Deine Kaufentscheidung von Bedeutung sein können ist eine arglistige Täuschung. Du musst allerdings nachweisen, dass er Kenntnis von den Mängeln hatte (Wenn das Klebeband von ihm ist wird er das wohl gewusst haben) und dass Du das Motorrad nicht gekauft hättest, wenn Du die Mängel gekannt hättest (Was ich mal stark annehme, da das ja Deine Frage ist). Außerdem muss der Verkäufer die Täuschung zu vertreten haben (Das gilt auch wenn ein vom eigentlichen Verkäufer Bevollmächtigter den Verkauf mit Dir abgewickelt hat und diese Mängel kannte und verschwieg). Allerdings kann es sein, dass Du dem Verkäufer oder einem Dritten gegenüber den Schaden ersetzen musst, den er durch das Vertrauen in die Gültigkeit des Vertrages macht (Übersteigt aber in (fast) keinem Fall den Preis den Du gezahlt hättest) nach § 122 Abs. 1 BGB. Wenn der Andere aber den Grund für Deine Anfechtung kannte (z.B. wenn er Dich getäuscht hat) tritt keine Schadenersatzpflicht ein § 122 Abs. 2 BGB.
Wenn Du den Vertrag also anfechten willst, mache das dem Verkäufer deutlich. Teile ihm mit, dass Du Deine Willenserklärung wegen Täuschung (mit Nennung der verschwiegenen Mängel) anfechten willst (Nicht sagen dass Du es könntest, sondern dass Du es tust). Schalte am besten, falls es nötig wird, einen Rechtsanwalt ein.
Viel Erfolg!
Hagen Svensson
Ja dann ist der Vertrag nichtig wenn nicht dass vorhanden ist was im Vertrag steht. Notfalls den Rechtsanwalt einschalten.
Bei arglistiger Täuschung (musst du nachweisen) kann der Vertrag angefochten werden.