Rechte bei Autokauf von Privat

6 Antworten

ich gib dir jetzt mal tipps ausser dem was schon geschrieben wurde, wenn man privat kauft sollte man nie:

--ohne ankaufstest kaufen,

-- kaufen, ohne jemand mit ahnung dabei zu haben,

-- keine gesprühten, oder geschweissten autos kaufen ,

man sollte: in der werkstatt anrufen in der der wagen gewartet worden sein soll und nachfragen ob er wirklich da war ,

--nie ohne probefahrt kaufen !

Ich weiß.. ich hätte das echt machen sollen..

Probefahrt habe ich gemacht und mit dem Fahrzeug bin ich auch eher "wild" umgegangen ob es evtl was macht oder so.. aber es hielt alles stand und quietschte nicht mal oder lagt nicht ordentlich in der Spur es fiel mir nichts auf und vorallem hatte ich so ein Fahrzeug der gleichen Baureihe schon selbst drei jahre lang und kannte schon ein paar anfällige Dinge.

@gregorm1982

nimm unbedingt jemand mit viel ahnung zum auto privatkauf oder kauf beim händler

@user2386

Ja ich habe mir auch geschworen nur mehr beim Händler zu kaufen.. ich habe schon angst überhaupt ein Auto zu kaufen wenn ich ehrlich bin..

@gregorm1982

kauf lieber beim händler n sauberen wagen mit 160.000 kilometern als sowas privat

@gregorm1982

motorgewaschene autos sind auch immer verdächtig , wenn alles dicht ist brauch der motor doch garnicht gewaschen zu werden

Der einzige, der sich hier "grob fahrlässig" verhalten hat und täuschte, bist du: Wer einen Blender, d. h. mit Reifenfarbe, Motorwäsche, frischem Unterbodenschutz oder gar Metallspray deutlich erkennbar aufgehübschten Schrotthaufen ohne Probefahrt kauft, sollte nicht hinterher nach Gesetzeslücken suchen :-O

Wenn man keine Ahnung hat, lässt man den Wagen eben vorher untersuchen und ohne Probefahrt, vertrglich zugesicherter Mängel- und Unfallfreiheit und frischer HU kauft man keinen Gebrauchten :-O

Der Wagen wurde offenbar ohne wahrheitswidrige Antworten auf irgend eine konkrete Nachfrage oder gar bei Probefahrt feststellbarer Mängel wie besichtigt und mit gültiger HU verkauft.

Das beinhaltet nun keine anderslautende Zusicherung des VK, insbes. der einer Verkehrssicherheit im Zeitpunkt des Erwerbs :-(

Und in 9 Tagen kann man durchaus selbst einen Achsaufhängung lockern bzw. beschädigen und den nutzungs- oder altersgemäß vorgeschädigten Unterboden reissen lassen :-(

G imager761

Als ob ich absichtlich fahrlässig handeln würde.. die Mängel erkennt man nur wenn sich das Fahrzeug bewegt und zwar am Prüfstand!

Klar hätte man es anschauen lassen können, aber ich bin nicht der einzige der sein Fahrzeug nicht angeschaut hat und ich mein ein bisschen Vertrauen gehört beim Autokauf dazu.. aber ich habe daraus auf alle Fälle gelernt und rate wirklich jedem einen Ankaufstest zu machen und eher bei Händlern zu kaufen..

@gregorm1982

Natürlich ist es grob fahrlässig, ohne Probefahrt, sachkundigen Helfer oder Prüfgutachten die Katze im Sack zu kaufen.

Und es ist nicht vertrauensselig, sondern naiv, sich dann auch noch auf mündliche Aussagen verlassen zu wollen. Tatsächlich hat der Verkäufer ja Recht und in dir ein ideales Opfer gefunden, dass nicht kapiert, dass "servicegepflegt" und "alles top" eben keine Mängel fast ein Jahr nach der letzten HU ausschliesst, die du dir ja allesamt genau anguckt und für gut genug befunden hast, obwohl sie nur kaschiert waren.

Sorry, aber es ist nicht verboten, jemanden zu übervorteilen. Nur ist das weder Betrug noch arglistige Täuschung, sondern Bauernfängerei :-)

@imager761

Hättest das Fahrzeug sehen müssen beim Kauf.. und auch jetzt noch!

TÜV Bericht habe ich wo nur ein "geringer Mangel" erwähnt wurde, dass er in letzter Zeit eben halt mehr begutachtet werden soll. Probefahrt habe ich auch gemacht..

Das Fahrzeug > sah < von oben, unten und im inneren wie fabriksneu aus.. Also bitte was ist da jetzt grobfahrlässig wenn man es kauft?

Wäre was anderes, wenn das Fahrzeug schon nicht so gut aussieht bei der Besichtigung..

Verstehe das nicht unter grobfahrlässig was ich gemacht habe, eben weil diese Dinge SEHR gut versteckt waren und selbst ein Fachkundiger anfangs nur von "verdacht" reden konnte..

Vielleicht findest es auch noch okay was der Verkäufer abgezogen hat.

@gregorm1982

Lass dir nichts einreden vom Experten imager. Selbst wenn du strohdoof wärst, würde das selbstverständlich einen Betrüger nicht rechtfertigen - insofern spielt Fahrlässigkeit vorliegend überhaupt keine Rolle.

Allerdings ist bei deinem Verkäufer wohl zu erwarten, dass er sich querstellt - theoretisch kannst du dich allein durchsetzen, erwarten würde ich das aber nicht. Von daher erspare ich mir mal persönliche Mühen, da du wohl ohnehin zum Anwalt greifen wirst, und belasse es beim Hinweis, dass du dich keinesfalls entmutigen lassen solltest.

Anzeige wegen Betrug, erkundige dich bei einem Rechtsanwalt, ob du per Gericht eine Chance hast. Manchmal hilft auch die Information an den Verkäufer, dass du ihn anzeigen willst. Viel Glück.

Danke für deine Antwort.

Angezeigt habe ich ihn auch schon, nur muss der Staatsanwalt prüfen ob es überhaupt Betrug ist.. habe der Anzeige Fotos vom Schaden beigelegt und hoffe er nimmt den Fall an.

Der Verkäufer ist sehr sturr und lässt sich auf nichts ein. Ich wollte sogar dass wir zug um zug einen Tausch machen ohne dass er kosten hat und ich bring es ihm zurück.. Er sagte nein wir haben einen Vertrag..

Hatte keinen Platz mehr, sonst hätte ich noch einiges erwähnt.. Rechtsanwalt.. naja ich habe keinen Rechtsschutz hoffe es klärt sich so!

@gregorm1982

wenn ihr n vertrag gemacht habt hast du den vorteil das der wagen keine mängel haben darf die nicht im vertrag aufgefüher sind, und es ist wohl einiges nicht aufgeführt sonst hätts du den wagen ja nicht gekauft, seh ich das richtig ?

@user2386

Mängel stehen garkeine .. wirklich nur das was ich geschrieben habe

ich denke das ausschlaggebenste ist wohl das:

Übergabe mit GÜLTIGEM Tüv Bericht

der ist ja ungültig, wenn ich es beim Tüv jetzt vorstellen würde meinte mein Meister und es erfolgt tüv abnahme (mit kennzeichen) .. und da diese mängel ja schon vorher da waren, weil es halt so extrem ist und nicht von heut auf morgen passiert

Wäre ja ein Vertragsbruch oder nicht? Will einfach das Auto zurückgeben.. Die Reparatur würde 5000 + kosten und ich habe auch direkt (innerhalb 14Tagen) den verkäufer davon in kenntnis gesetzt von den Mängeln und aufgesprühter Farbe

@user2386

du den vorteil das der wagen keine mängel haben darf die nicht im vertrag aufgefüher sind,

Rechtsirriger Blödsinn. Kein Verkäufer ist verpflichtet, seine Ware schlecht zu machen oder jeden Mangel zu suchen! Nur bekannte Unfallschäden muss man ungefragt angeben, Mängel darf man hingegen nur dann nicht verschweigen oder wahrheitswidrig Fragen beantworten, wenn man danach gefragt würde und darüber auch etwas weiß :-O

@imager761

wenn man danach gefragt würde

(klasse formulierung rechtsirriger blödsinn. !) wie soll der käufer denn beweisen das er auf mängel hingewiesen wurde ? der verkäufer wird sagen ja klar ich habs gesagt, und der käufer wird sagen nein, wurde nicht gesagt sonst hätt ich nicht gekauft dann müsste ja ein protokoll des verkaufsgesprächs geben.

und darüber auch etwas weiß :-O

das find ich aber nicht richtig ! wenn nach dem kauf probleme auftreten kann der verkäufer ja sagen wusste ich nicht, obwohl ers eigentlich wusste.

Du musst ihm das nachweisen können dann kannst du ihm das Fahrzeug zurückgeben vorher hast du absolut keine Chance ihm auch ansatzweise das Fahrzeug zurückzugeben immerhin ist das eim vertrag gewesen wie gesehen so gekauft !! 

Wenn du das alles vor Gericht nachweisen kannst das er das gemacht hat und es zu seiner Zeit stattfand dann kriegst du auch dein Geld zurück 

na, da steht doch: bei arglistiger täuschung und grober fahrlässigkeit gilt rückgabe und gewährleistung möglich.

stell das fahrzeug ein und zeige den typ an. dann brauchst du geduld, bis sich das klärt. aber es ist klar, dass getäuscht wurde. aus keinem anderen grund sprüht man farbe von unten an ein auto.

farbe sprühen darf man aber es muss drauf hingewiesen werden.

@user2386

Hat er nicht und wenn hat er auch keinen Nachweis, wie ich auch keinen Nachweis habe, dass er vor Ort uns beiden sagte es ist alles okay und top serviciert

@gregorm1982
wie ich auch keinen Nachweis habe, dass er vor Ort uns beiden sagte es ist alles okay und top serviciert

bei sowas darf man sich nie auf das verlassen was gesagt wurde worte sind schall und rauch du hast nix in der hand dann du musst alles schriftlich haben

@user2386

Und das Inserat? Da stehen paar Teile dabei die angeblich "gewechselt" worden sind.. aber eben nur draufgesprüht wurde und mehr nicht ..

@gregorm1982

Braucht er nicht, wenn du das selbst gesehen hast und massgeblich ist das, was du vertraglich zugesichert bekommen hast. Und das ist nichts außer km-Stand und HU-Bericht.

ja und die Farbe ist noch vorhanden.. Es ist halt wie so ein Graffitisprühzeug nur eben nicht so glänzend sondern matt wie die oberfläche neuer Achsteile..

Der hat mich ja richtig gelinkt... Und ich bin auch selber schuld ich weiß es leider hätte es überprüfen sollen

Denkst du die Staatsanwaltschaft übernimmt diesen Fall wegen Betruges an?

Fahrzeug steht in meiner Garage und fahre derweil mit zweitwagen.. bin nur ca 500 km gefahren seit kauf und 9 Tage darauf halt direkt in der Werkstatt und der kann es auch bezeugen. Es ist von mir auch unverändert!

Ich kann mein Auto so sehr vorsorglich gegen die Bildung von Flugrost konservieren, einsprühen und einpinseln, wie ich möchte.

Und schon hast du einen "anderen Grund".

@Fraganti

ja, stimmt. man kann natürlich so nett sein und für den nächsten besitzer freundlicherweise rostschutz auftragen (dass die farbe frisch war, sah man wohl). wenn damit zufällig ein schaden zugedeckt wird, umso besser.