Kaputte Felge über Privathaftpflicht meiner Freundin abrechnen?

5 Antworten

Eher nicht, da du den Wagen verliehen hast. Hätte sie ihn genommen, ohne dein Wissen und ohne Zustimmung von dir wäre es möglich. Allerdings kann es sein, dass es bei Kraftfahrzeugen eine Sonderregelung gibt, und die Haftpflicht dort nicht greift.

Aber hast du evtl. eine Vollkaskoversicherung? Die könntest du bemühen. Frag aber lieber vorher deine Versicherung, ob sich das lohnt, da du dann im nächsten Jahr höher eingestuft wirst in den Prozenten.

Die Haftpflichtversicherung kommt nicht für Schäden, die an geliehenen Gegenständen entstanden sind, auf.

Wenn Sie den Schaden eingesteht, ist auch Ihre Versicherung dafür zuständig. Aber ich glaube dann ihre KFZ-Versicherung, nicht ihre Privathaftpflicht. (Ähnlich wie mit dem typischen Einkaufswagen der beim Beladen des KFZ auf ein anderes Auto rollt -> KFZ-Versicherung).

 

Wie gesagt, ich bin mir nicht 100%ig sicher, aber ich glaube, die KFZ-Versicherung deiner Freundin muss das übernehmen. 

Das ist leider nicht richtig. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist fahrzeuggebunden, nicht personengebunden. Also weder Kfz- noch Privat-Haftpflichtversicherung.

Das wird nichts ! Aus der Benutzung seines KfZ heraus gibt eine klare Abgrenzung zur privaten Haftpflicht ! Ausserdem wäre das ein Eigenschaden ,der nur über die Vollkasko abzurechnen wäre ! Der Makler

Nein, ihre Privathaftpflicht wird den Schaden leider nicht übernehmen.