Kann unsere Mutter meinem Bruder alles vererben?
Meinem Bruder wurde vor ca. 18 Jahren unser Elternhaus Überschrieben, er steht mit dem Haus auch im Grundbuch.Meine Schwester und ich haben auf unser Teill am Haus verzichtet .Meine Schwester und Ich ,sollen dafür das Land meiner Eltern zu gleichen Teilen bekommen, da unser Vater leider vor kurzem Verstorben ist möchte unser Bruder von dem alten Vertrag nichts Wissen. Weil vor einigen Jahren Windkraftanlagen auf dem Land Gebaut wurden.Einige mit ihm geschlossenen Verträge sind verschwunden.Mein Bruder möchte nach dem Tod meines Vaters,und mit Hilfe unserer Mutter ins Grundbuch für das Land eingetragen werden. Das meiner Schwester und Mir zusteht .Ist dies möglich ?
6 Antworten
Meine Schwester und ich haben auf unser Teill am Haus verzichtet
Ihr habt a priorie erst mal gar keinen Teil am Haus. Das Haus gehört dem der im Grundbuch steht. Gehörte das Haus den Eltern, dann habt ihr da keinen Anteil.
da unser Vater leider vor kurzem Verstorben ist möchte unser Bruder von dem alten Vertrag nichts Wissen.
Entweder gibt es einen Vertrag, oder es gibt ihn nicht.
Einige mit ihm geschlossenen Verträge sind verschwunden.
Verfügungen über Grund und Boden bedürfen der notariellen Beurkundung. Ihr könnt euch an den Notar wenden, und eine Kopie des Vertrages anfordern.
Ist dies möglich ?
Jain. Zunächstmal gibt es eine Erbengemeinschaft. Für die Änderung des Grundbuchs müßten alle Erben zustimmen. Es wäre auch zu klären, inwieweit den Bruder eine Ausgleichspflicht nach §2050 BGB trifft.
Sofern die gesetzliche Erbfolge greift, gelangen Sie zu gleichen Teilen ins Grundbuch. Der vor 18 Jahren erfolgte Verzicht auf Ihren Anteil am Haus sollte seinerzeit in der betreffenden Urkunde erwähnt worden sein. Da könnte dann auch folgereichtig ein Verzicht des Bruders auf die übrigen Ländereien in Anrechung auf die erfolgte Übertragung des Hauses auf ihn alleine erfolgt sein. Vielleicht ziehen Sie diese Urkunde noch einmal zu Rarte und Ihre Sorgen lösen sich danach aufgrund notariell erfolgter Vereinbarung in Luft auf!
Wenn darüber kein notarieller Vertrag besteht, dass ihr das land erhalten sollt, auch kein Testament, Eure Mutter mit Eurem Bruder einig wird, werdet Ihr wohl kaum Aussicht darauf haben, Eigentümer zu werden.
Für diese Vorgänge in der Vergangenheit sollte es doch vertragliche Unterlagen geben. Jedenfalls sollte hier ein Rechtsanwalt des Fachgebietes Erbschafts-Angelegenheiten eingeschaltet werden.
Ich frag mich manchmal, wie ekelhaft Geschwister nur sein können. Meinem Bruder würde ich sowas jedoch ebenfalls zu trauen. Aber wie sagt man so schön, Karma ist a Bit** !!!