Kann Schweigepflicht verjähren? Wenn man z.b. vor längerer Zeit z.b. 5 bis 20 Jahren in einen

8 Antworten

Soweit ich weiß, endet die Schweigepflicht nie, und wenn dann erst mit dem Tod der Person um die es geht. Warum änderst du nicht einfach die Namen oder benutzt garkeine Namen bei der Erzählung?

topfelchen 
Fragesteller
 28.07.2013, 09:42

Bei dieser Frage geht es nicht um mich sondern um eine Quatschtante die mal im sozialen Bereich tätig war.

Honey29978  28.07.2013, 09:50
@topfelchen

WAR? Heisst das sie arbeitet dort nicht mehr? Privat darf sie eigentlich erzählen was sie will. Nur sollte es ihr der ANSTAND verbieten dann über private Dinge von ehemaligen Patienten zu reden.

Schweigepflicht haben Ärzte etc IMMER es sei denn man entbindet sie davon.

An eine Schweigepflicht ist man immer gebunden (sofern man unter die Personengruppen des § 203 StGB fällt), sogar über den Tod des Betroffenen hinaus - die strafrechtliche Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre (§78 (3) Nr. 5).

Schweigepflicht verjährt erst mit dem Tod dieser Person .

prinzipiell gilt sie auf jeden fall bis zum tode.