Schweigepflicht bei Abfindung in Aufhebungsvertrag?

2 Antworten

Eine Schweigepflicht im Rahmen des Arbeitsverhältnisses ist nur soweit zulässig, wie es im berechtigten Interesse des Betriebs liegt. So ist es laut dem Urteil eines Arbeitsgerichts nicht zulässig, eine Schweigepflicht über die Höhe des Lohns zu verhängen, weil andere Arbeitnehmer ein berechtigtes Interesse haben können, einen Vergleich zu dem Lohn anderer Kollegen ziehen zu können. Im Sinne der Lohngerechtigkeit.

Bei einer Abfindung dürfte das anders aussehen. Hier können die Vorussetzungen für die Höhe der Abfindung ja recht unterschiedlich sein und die Kollegen haben meines Erachtens hier nichts von der Kenntnis der Abfindungshöhe.

Dann darf sich meines Erachtens aber die Schweigepflicht nur auf die (Ex-)Kollegen beziehen. Deine Familie hat natürlich ein Interesse und das Recht, die Summe zu erfahren. Wenn Ihr ein gemeinsames Konto habt, kann niemand von dir verlagen, in den nächsten Monate die Kontoauszüge vor deiner Familie geheim zu halten.

mit deiner Frau ja aber bei allen anderen währe ich vorsichtig.

VOr allem kein wort im kollegenkreis.  das ist mehr gemeint schon garnicht in Social medias