Grenze für Vertragsstrafe bei Ladendiebstahl?

4 Antworten

Sie dürfen das jedem erzählen, auch deinem Chef. Die Summe allerdings scheint mir völlig überhöht und ich glaube kaum, dass das einer gerichtlichen Überprüfung standhalten wird. Der Anwalt wird dich entsprechend beraten.

Liegt natürlich im Ermessen des Unternehmens jemanden zu verklagen. Aber bei diesem Betrag lohnt es sich einen RA aufzusuchen. 
In der Regel bekommt man doch nur Hausverbot und eine kleine Strafe, ca. 50 Euro. 

Ja, so 50 oder 100 Euro habe ich in Internet gelesen, aber ich finde keine Grenze. Klingt das so, als würde ich nach meinem Anwalt weniger bezahlen können?

@schwarztag

Falls das rechtens ist, was nur er Dir sagen könnte, kann er den Betrag sicherlich runterhandeln. 

Du schreibst von einer Kollegin.

Bist du Angestellte in dem Laden wo du gestohlen hast ? 

Wenn ja, denke ich das die Rechtslage anders aussehen könnte als bei Diebstahl durch Kunden. 

Nein, ich arbeite nicht im Laden, sondern in einer Fabrik. Die haben durch Facebook herausgefunden wo ich arbeite und dann dort angerufen.

@schwarztag

Oha, so sensible Daten machst du öffentlich? 

Riskant....

Die Strafsumme erscheint mir völlig utopisch. Lasse dich am besten Von einem Anwalt beraten.

Woher wußten die denn, wer dein Chef ist?

Klingt alles nicht so glaubwürdig. 890.- Euro halte ich für Wucher. Wie hoch soll denn die Vertragsstrafe sein, das muß doch gelistet sein?

Ja, da stehen nur die Wörter in einer Zeile, also Bearbeitungsgebühren, Strafe, Anwalt und Aufwandsentschädigung aber was wie viel kostet steht da nicht. Und auch nicht welcher Anwalt oder eine Telefonnummer das ich den Anwalt anrufen könnte.

@schwarztag

Damit werden die vor Gericht nicht so leicht druchkommen, die müssen die Kosten schon nachweisen, auch, daß ein Anwalt tätig wurde etc.

@schwarztag

Also ich meine die Telefonnummer von dem LAden steht drauf, aber die von dem Anwalt nicht