Kann mir mein Haus gepfändet werde,wegen Kindesunterh. an meine 17jährige Tochter?Lebe z.Z.von Hartz

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Grundsätzlich ja, falls ein Titel vorhanden ist. Um genau es zu beantworten brauche ich mehr Information. Ich war in ähnlicher Situation. Ohne Rechtsanwalt (Fachanwalt für Familienrecht kommst du nicht raus.) Ein Trost. Die Tochter wird in paar Monaten 18 J, rette die Situation bis dahin. Ab 18 J sind beide Elternteile verantwortlich. Und ganz wichtig. Ab 18 J muß die Tochter gegen dich vorgehen. Die Mutter und das Jugendamt sind nicht mehr zuständig. Frage: Hast du ein Titel? Wie viel hast du vorher bezahlt? Hast du abrupt aufgehört zu zahlen oder nur gemindert? Was macht die Tochter? Schulbesuch? Was verdient die Ex? (Wichtig wenn die Tochter 18 J wird.) Läuft bereits ein Strafverfahren wegen Unterhaltspflichtverletzung

ottiman 
Fragesteller
 10.07.2010, 20:41

Ich habe €310,- bis Okt.2009 gezahlt, dann eine Unterhaltsabänderungsklage auf Anpassung angestrengt, jedoch schon 2x hat die Richterin mich abblitzen lassen. Ab Okt.2009 hatte ich ne Stelle wo ich € 940,- netto verdiente und belegbare Ausgaben in Höhe von € 1200,- ohne Essen und Kleidung zu rechnen ect.! Also fehlten noch 250,-€ nur allein für die Fixkosten, zum Essen u. Trinken hatte ich nichts mehr übrig, da meinte mein Anwalt, ich müßte nichts bezahlen, wovoan auch! Die Richterin verurtielte mich zur vollen Höhe von sogar nunmehr 340,-€ statt wie bisher 310,-€. Ich sollte rückwirkend ab Okt.bis Mai2010ca. € 950,- nachzahlen, dies setzte meine Ex mit dem Gerichtsvollzieher um, dem ich monatlich seidem ca. 100,-€ im Monat abdrücke! Den Monat konnte ich nur 59,70€ ihm bezahlen.So nun seit 2 Monaten arbeitslos und Hartzer mit bewilligten € 202,-da noch Mieteinnahmen von Untermieter in Höhe von € 200,-, dachte jetzt muß die richterin doch ein Einsehen haben, sollte mich gefälligst mehr bewerben. Habe ich in den letzten 6Wochen getan, ca. 45 Bewerbungen bis hin zum Toilettenmann u. Geschirrspüler, leider nur Absagen.Mit diesen ging ich zum Gericht und die hat mir wieder ne Absage erteilt,keine Gerichtskostenhilfe u. Unterhaltszahlung wie gehabt in Höhe von €340,- rückwirkend. Die Begründung bekäme ich noch schriftlich, die gab mir nicht mal die Hand zur Begrüßung, ist einfach an mir vorbei in den Gerichtssaal um mir das Urteil vorzulesen, ich war geschockt, ne Erklärung wollte die nicht geben, die käm schriftlich, die ist voll Männerfeindlich, die Kuh!

ottiman 
Fragesteller
 10.07.2010, 20:52

Meine Ex hat mein Haus, schuldenfrei, hat gerade erst 180000,-€ geerbt und wie von mir gelernt in mehreren Eigentumswohnungen angelegt.Meine Tochter geht aufs Gynasium, verdient als Lerncouch € 120,- im Monat und will studieren bis 25Jahre müßte ich da wohl noch bezahlen.Wieviel?keine Ahnung?Das schlimmst ist das wir uns jede Woche sahen, sie bei mir übernachtete und top-Kontakt mehrmals die Woche hatten und seit Okt.2009 will sie mit mir nichts mehr zu tun haben, total von Mutter wohl aufgehetzt!

Frage doch wirklich besser mal Deinen Anwalt. Der müsste Deine komplette Situation besser kennen, wird ja schließlich bezahlt dafür. Ich weiß allerdings, dass, wenn deine Tochter noch Schule, Studium oder Ausbildung macht, hat sie bis zum 25. Lebensjahr Anspruch auf Unterhalt, welcher allerdings ab dem 18. Lebensjahr von beiden Elternteilen gezahlt werden muss, da der Betreuungsunterhalt ab diesem Zeitpunkt wegfällt. Falls das Verfahren noch laufen sollte, sollte Dein Anwalt dieses Kriterium mit einfließen lassen, damit du nicht in 3 Monaten wieder prozessieren musst. Viel Glück

grundsätzlich kann man sich garnicht vorstellen wie weit die mit ihren pfändungsaktionen gehen können inmobilien eingeschlossen. hinzu kann kontopfändung kommen. unterhalt musst du doch aber bis zum 21 lebensjahr zahlen oder (bin mir grad selbst nich ganz sicher). zumindest solange deine tochter etwas macht. also ausbildung etc.

sluggish  29.06.2010, 04:16

21 ? lääääääääänger. soweit ich weiß bis man 25 ist oder 26. sofern im studium.

darkmaster265  29.06.2010, 04:19
@sluggish

oha gut habe selbst keine kinder aber mich da mal mit nem guten kumpel drüber unterhalten. ist aber ausnahme zwecks studium oder? also haus&kontopfändung kann aber definitiv passieren.

darkmaster265  29.06.2010, 04:19
@sluggish

schreibt man lenger nicht mit einem "ä" ^^ okay das dann aber zwecks studium oder? also haus&kontopfändung kann auf jeden fall passieren.

sluggish  29.06.2010, 04:20
@darkmaster265

soweit kenn ich micht da nicht aus. da aber selbst im studentenleben daheim, weiß ich das mit dem unterhalt mit ziemlicher sicherheit.

sluggish  29.06.2010, 04:22
@darkmaster265

sry war kurz eingeschlafen. btw. ich kenn da sone geschichte ausm bekanntenkreis. mann und frau trennen sich, sorgerecht geht zur frau ( sie immer hausfrau gewesen) und mit dem sorgerecht wird ihr das gemeinsame haus zugesprochen. tadaaaaaaaaa

darkmaster265  29.06.2010, 04:22
@sluggish

sorry einiges doppelt gemoppelt .... ja denn wenn die normale ausbildung läuft dann bis 21 soweit ich weiß.

darkmaster265  29.06.2010, 04:23
@sluggish

ob es sich aber in seinem fall um ein gemeinsammes haus handelt wäre die andere frage....

sluggish  29.06.2010, 04:24
@darkmaster265

da bin ich mir aber sowas von sicher..

darkmaster265  29.06.2010, 04:26
@sluggish

aber er hat sich ja schon alleinstehend ein kleineres billigeres haus gekauft.... wahnsinn in welch .... situationen man menschen bringen kann.

sluggish  29.06.2010, 04:33
@darkmaster265

manche dinge sind einfach nur superkrass.

darkmaster265  29.06.2010, 04:39
@sluggish

seh ich auch so. traurige gesellschaft.

ottiman 
Fragesteller
 16.07.2010, 07:54
@darkmaster265

Antwort für Darkmaster265: Nein! bin schon seit 11 Jahren geschieden, die hat unser gemeinsames Haus behalten. Ich habe dies mir erst im April 2009 angeschafft. Zahle auch Unterhalt, z.Zeit nur Teilbeträge um mir den Gerichtsvollzieher vom Halse zu halten und als zahlungswillig zu gelten, damit die Aasgeier mir nichts pfänden können!

ottiman 
Fragesteller
 22.08.2010, 22:52
@ottiman

Richtig gemacht, so halte ich es auch, habe gerade mein Auto verkauft um meiner lieben Ex 1900,-€ überweisen zu können, aus Unterhaltsrückstände. Nun älteres billigeres Auto, geht auch!! So nun noch den Monat Sept.€334.- überweisen und am 1.09.2010 Unterhaltsabänderungsklage einreichen, da sie am 28.09.2010 endlich 18Jahre alt wird. Hoffe dann mal das der Unterhalt entscheident geringer ausfällt. Sollte Tochter mit dem 18.Lebensjahr nunmehr gegen mich gerichtlich vorgehen ,um mir weiterhin Unterhalt abpressen zu wollen, obwohl hartzer, dann verkaufe ich halt auch mein letztes Haus, damit erbt sie auch keines! Kurzfristig gewonnen, aber spätestens i n einem Jahr ist Kohle verbraucht, dann bekomm auch ich endlich was mir zusteht,,nämlich meine mir zustehende Mietzuschuss, schließlich treibt der Staat einem ja auch an die Armutsgrenze! Die sind so dumm und bringen sich um 2 Häuser und haben vielleicht mit ihren Aktionen € 5000,- erzwungen! Wie blöd doch manche Mütter sind!! Spätestens in 15 Monaten habe ich die Kohle vom letzten Hausverkauf verbraucht, dann gibts nichts zu pfänden mehr, was für ein Segen, dann wohn ich bei Freundin in Miete, in dem Haus wo ich ihr voriges Jahr verkaufte. So bekommt sie die Miete vom Amt, wenn der Staat mich Pleite gemacht hat!

ottiman 
Fragesteller
 22.08.2010, 23:04
@sluggish

genau, solange die studieren, muß gezahlt werden, nur wieviel? das werde ich wissen, wenn ich am 1.09. die Abänderungsklage einreiche und entschieden wurde. Mir wurde gesagt, bis 27 Jahre kann das gehen!

ottiman 
Fragesteller
 22.08.2010, 23:11
@sluggish

was lernen wir daraus? Heirate nie und bekomme keine Kinder, solange die Gesetzeslage so Männerfeindlich und Existensvernichtend ist. Mein Job, meine Frau,mein Kind, mein Haus! Dann kommt: mein neuer Freund!mein blöder Exmann und wie zocke ich den ab, ohne die nächsten 20 jahre arbeiten zu müßen? Genau, Kinder kriegen,selbst nicht arbeiten gehen und schon bekommt Frau Wohnung, Haus und Geld, egal ob Schuldig oder unschuldig, wie g... ist das denn!! Hätten das die Männer mal in der Schule gelernt, die hätten sich sterilisieren lassen!:-)

ottiman 
Fragesteller
 22.08.2010, 23:14
@darkmaster265

ich bin seit 12 jahren geschieden, habe ihr unser gemeinsames Haus damals schon überlassen, dem Kindeswohl zu liebe, damit die nicht ihr Umfeld verliert.Die anderen Häuser kamen nach der Scheidung, also nicht gemeinsam erworben. Mußte nur verkaufen, wegen schlechter Wirtschaftslage und auch um Kindesunterhalt aufbringen zu können.

So nun habe ich die Begründung vom Amtsgericht Mainz erhalten, warum ich weiterhin € 334,- zahlen muß und insgesamt seit 11/2009 - 08/2010 rückwirkend € 3265,- aufbringen muß! Begründung wie folgt: Da ich im eigenen Haus Mietfrei wohne, rechnet man mir einen Wohn/Mietwert in höhe von 500,-€ an. außerdem hätte ich bei meinem letzten Shop als Friseur € 940,- verdient und das könnte ich bei anständigen Bemühen um eine neue Arbeitsstelle in etwa verdienen, zuzügl. dem Hartzergeld in Höhe von € 202,- hätte ich dann einfiktives Einkommen von ca. € 1600,- und dies nahm die Richterin als Berechnungsgrundlage zur Hilfe. Meinen Einwand, das ich ja tatsächlich nur € 202,- im Monat erhielte, ließ die nicht gelten. Schlißlich hätte ich ja keine Einnahmen in dieser Höhe? Das wäre ja nur fiktiv, wenn ich denn Arbeit finden würde? Interessierte die nicht, verurteilt ist verurteilt. Außerdem schrieb sie in ihrem Urteil, ich hätte mich nicht genügend beworben in den letzten 5 Wochen! Ich hatte ihr 45 Bewerbungen geschickt, vom Toilettenmann bis Immobilienhändler und Besteckreiniger war alles dabei, nur damit ich in den 5 Wochen meinen Willen bestärkte und soviele Shops überhaupt fand. 45 in 5 Wochen war ihr wohl zu wenig ? Tatsächlich denke ich,hätte ich ihr auch 100 Bewerbungen geschickt, es ihr nicht genug gewesen wären, die haben eben narrenfreiheit! Die gab mir nicht mal die Hand zur Begrüßung die ich ihr entgegenstreckte, das sagt wohl alles, die ist einfach nur Männerfeindlich gewesen. Nun bereite ich eben die neue Abänderungsklage vor dem Oberl.-Gericht vor, da Tochter am 28.09. 18.Jahre alt wird, da soll es ja dann endlich weniger werden?! Zu meinen Ungunsten, habe ich ab 01.09.2010 einen Shop gefunden. Besser wäre hartz4 zu beziehen, bis Urteil vorbei, da dann weniger Geld und vielleicht dann mal Gerechtigkeit siegen würde. Werde 1300,-€ brutto verdienen, bin gespannt, was dann herauskommt? Mit Wohnwert, dürften es dann 1800,-€ Einkommen sein, das wird wohl die Grundlage der Berechnung werden? mal gespannt!

Nur wer unterhaltsfähig ist muß Unterhalt bezahlen. ALGII reicht nicht zum Unterhalt zahlen und ein normales Haus in dem du selber wohnst wird auch nicht versteigert werden. Wende dich doch mal an das Jugendamt, da bekommst du evtl. kostenlose Auskünfte oder schau mal im Internet nach der Düsseldorfertabelle.