Darf ich den Besuch meines Mitbewohner rausschmeißen wenn er nicht da ist?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Entweder - der Besuch zieht sich in die Räumlichkeiten Deines Mitbewohners zurück oder ab Du kannst ihn rauswerfen - in den gemeinsam genutzten Räumlichkeiten hat er so nichts zu suchen. - So sehe ich das.

Was sagt denn besagter Mitbewohner im Allgemeinen zum Benehmen seines Besuches? Kannst Du ihn anrufen?

SchimmmelKeks94 
Fragesteller
 25.04.2019, 20:11

Mein Mitbewohner ist der Meinung, das weder er noch sein Besuch irgendwas falsch gemacht haben und das ich die böse bin. Selbst während des Gespräches das wir heute gemeinschaftlich mit dem Vermieter deswegen hatten, ist er mittendrin weggelaufen, weil er es nicht einsehen wollte.

2AlexH2  25.04.2019, 20:56
@SchimmmelKeks94

Netter Mitbewohner, mit dem wirst du noch mehr Aerger bekommen.

SchimmmelKeks94 
Fragesteller
 25.04.2019, 21:04
@2AlexH2

Nicht wirklich. Mein Mitbewohner hat die Kündigung schon so gut wie sicher. Geht jetzt nur darum ob ich mir das bis zum Auszug so gefallen lassen muss.

2AlexH2  25.04.2019, 21:11
@SchimmmelKeks94

Mein Glückwunsch.

Kommt drauf an, um was es geht und wie lange. Wenn es geht würde ich versuchen den Weg des geringsten Widerstandes gehen und dich verziehen.

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Der Mitbewohner ist nicht da, also gibt es keine Grundlage für den Verbleib des "unbeliebten" Besuchs in deiber/eurer Wohnung. Ich glaube nicht, dass du Ihn ertragen musst. Erst recht nicht, denn er sich nicht benehmen kann. Schließlich zahlst du deinen Anteil an Miete und damit hast du die gleichen Rechte.

Schildere das der Polizei.Wenn du im Recht bist,helfen die dir sofort.

Ja klar,selbst wenn er da ist kannst du das, zumindest wenn er sich daneben benimmt.

Keiner da - fertig.

Die haben alle Handy... soll er ihn anrufen.