Kann mein Vermieter nach 5 Jahren nochmals einen Gehaltsnachweis fordern?
Vor wenigen Tagen wurde ich von meiner Hausverwaltung aufgefordert, meine drei letzten Gehaltsnachweise zu senden. Begründung war "...selbige dem Eigentümer schicken und die Mieterakte auf dem Neusten Stand zu halten..". Ich zahle stetig und pünktlich meine Miete. Seit ca. 1 Jahr gibt es einen neuen Eigentümer. Damals, beim Abschluss des Mietvertrages, hatte ich schon Gehaltsnachweise eingereicht und bei mir hat sich auch nichts an den Einkunftsverhältnissen verändert. muss ich der Aufforderung nachkommen? Wenn nein, wie kann ich das begründen?
4 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider haben Sie es versäumt in meinem Mietvertrag den Einkommensnachweis als periodische Forderung an mich als Mieter aufzunehmen. Daher ergibt sich für mich kein Erfordernis auf Erfüllung Ihrer rechtsirrigen Aufforderung nach Übergabe eines Einkommensnachweises. MfG amaze
Ich würde da keinen Grund sehen. Du hast bei Mietbeginn dein Einkommen belegt, zahlst pünktlich deine Miete und siehst keinen rechtlichen Grund einen erneuten Nachweis zu bringen.
danke für die schnelle antwort. ich sehe das genauso und werde es so auch der verwaltung mitteilen.
merci :-)
Deine Einkünfte gehen den Vermieter nix an!
Das ist auch bei Beginn des Mietverhältnisses so, allerdings muß man sich da entscheiden: Entweder ich zeig meinen Lohnzettel und bekomm ev. die Wohnung oder ich fall gleich durch.
ja, das ist mir bekannt. es irritiert mich nur, das die verwaltung jetzt nochmals, nachdem ich schon 5 jahre mieterin bin, nach nachweisen fragt.
Vor Abschluss des MV wegen Nachweis der Zahlungsfähigkeit ja, danach nicht mehr. Du musst hier überhaupt nichts begründen, da die Forderung rechtlich nicht gedeckt ist. Sollte der V. oder die HV nochmal nachstoßen, sag denen, dass du das nicht machen musst, fertig. Das hat keinerlei Konsequenzen. MV oder RA kannst du dir sparen, wäre schad um's Geld.
guterwolf - gute und korrekte Anwort > Punkt für dich und Gruss von Inga