Kann mein Vermieter meine Wohnung kündigen weil meine Hündin trächtig ist?

14 Antworten

Deine Hündin muß nach drei Monaten geduldet werden,wenn in dieser Zeit keine Beschwerden kamen. Weitere Hunde müssen nicht geduldet werden

Richtig! DH

nein, allenfalls könnte er verlangen daß keine zusätzlichen Hunde angeschafft werden können. Aber selbst das ist nicht so leicht für ihn zu brgünden. Das geht nur wenn dadurch der Wohnraum übermaßen strapaziert würde. Ein Vermieter kann deshalb auf keinen Fall kündigen.

Das kommt auf den Mietvertrag an!! weder JA noch NEIN sind hier richtig, oder hat den einer von euch schon gesehen?

In einem Mietvertrag, wenn er von der Stange kommt, ist so eine Klausel ungültig.

Grundsätzlich ist das "züchten" in Mietwohnungen untersagt. Steht so im Internet im Zusammenhang mit der "Vertragsgemäßen Nutzung einer Mietwohnung". Wo, finde ich leider im Moment nicht. Allerdings kann es sein, dass es im Mietvertrag ausgeschlossen werden muß, das weiß ich nicht. Wenn es ein einmaliger "Ausrutscher" ist, würde ich mit dem Vermieter reden und ihm zusichern, dass es nicht mehr passiert. Außerdem entscheidet jedes (!!!) Gericht in Deutschland anders.

Nein, Der 1. Hund wurde akzeptiert und ist geduldet. Wenn er trächtig ist, ist das Kein Kündigungsgrund. Aber: mehr als 2 Hunde bedürfen einer Erlaubnis, eine Tierzüchtung ist nicht erlaubt und muß nicht genehmigt werden (Belästigungen Gerüch, Lärm..), schon garnicht gewerblich.