Kann mein Vermieter einfach meine Wohnung umbauen?

14 Antworten

Aber ja,der Vermieter darf das,es ist ja sein Haus.Freu Dich doch darüber,wirst sehen,wie toll das aussehen wird und ist vielleicht auch noch gegen Lärm abgedichtet.

thxhot  24.05.2011, 00:06

siehe Wissen oben und dichtet auch dagegen

Also wenn der Wärmeverlust durch neue Fenster eingedämmt wird, Du jetzt 2, nochwas als k-Wert hast und der jetzt 1.1er einbauen lässt, dann ist das durchaus eine Modernisierung.

Und wenn Du jetzt Holzfenster hast und der lässt Kunststoff oder gar Metall einbauen, dann ist das auch eine solche.

Und so Du jetzt keinen Aufhebelschutz hast und neue Fenster dies vorweisen können, auch dann ich das eine Mordernisierung.

Und selbst nur dann, wenn die jetztigen Dinger schei.... aussehen und die neuen besser - seine Erachtens - auch dann ist es eine Modernisierung.

Es ist seine Wohnung, er ist der Eigentümer. Nicht Du entscheidest, sondern er.

Natürlich steht Dir für die Unannehmlichkeiten der Bauarbeiten eine Kompensation zu, Nutzungsausfall, Ersatz von Reinigungskosten, etc. Darüber hinaus gehend jedoch ist es von vielen versucht worden, zu verhindern, ohne Erfolg.

Ich kann mir auch denken, was Du verhindern möchtest. Der kommt eventuell hinterher, berichtet von gesteigertem Wohnwert und will mehr Miete. Innerhalb gewisser Grenzen kann er auch das machen.

Deine Wohnung ist nichts anderes als ein Renditeobjekt. Es soll nicht vorrangig Dir Obdach bieten sondern Rendite für den Inhaber abwerfen. Das ist kein Wohltäter sondern einer, der Investiert hat und dafür Gewinn sehen will. Wenn einem das nicht gefällt, so muß man sich ein eigenes Objekt suchen, und selbst das ist ein Renditeobjekt. Man will die Miete in Eigentum umwandeln.

...ja, das kann er jederzeit tun, es trägt zur Wertsteigerung und zum Werterhalt seiner Immobilie bei...

Ich an deiner Stelle würde mich darüber freuen...

Zu klären wäre, handelt es sich um eine Modernisierung. Das ist nicht eindeutig mit den INformationen aus der Frage zu beantworten. Grunsätzlich muss der MIeter Modernisierungsmaßnahmen dulden. Der Austausch von Fenstern kann eine solche Maßnahme darstellen, wenn z.B. eine Reparatur unwirtschaftl. ist, oder wenn Energie eingespart werden kann, auch wenn der Schallschutz aufgewertet wird usw.Auch im Zuge einer Gesamtmaßnahme wie Aussendämmung oder andere Wärmeschutzmaßnahmen ist der Austausch der Fenster eine Modernisierung. Die Balkontür soll doch sicher auch einmal genutzt werden, davon ausgehend, dass noch kein Balkon vorhanden ist, soll offensichtl. in absehbarer Zeit einer geschaffen werden. Auch das ist dann eine Modernisierungsmaßnahme. Wie Sie sehen, ohne weitere Informationen ist nicht zu klären, ob es sich um eine Modernisierungsmaßnbahme handelt. MfG

Als Vermieter kann der Hausbesitzer Umbau- und Modernisierungsarbeiten vornehmen, wenn es " verhältnismäßig " ist und er dich in angemessenem Zeitraum davon in Kenntnis setzt. Für den Teil des Hauses den du während der Umbauarbeiten nicht nutzen kannst, kannst du eine Mietminderung gelten machen. Auch Baulärm kann ein Grund zur Mietminderung darstellen. Mietminderungstabellen findest du über google. Herzliche Grüße vom Seestern *