Strafe im Abschiebungsland?

2 Antworten

Zu einer Ausweisung nach der halben Strafe kommt es häufig, wenn bei dem Gefangenen etwa wegen guter Führung eine Haftentlassung nach zwei Dritteln zu erwarten ist. Auch der Mangel an Haftplätzen und die Vermeidung von Haftkosten in Deutschland spielen oft eine Rolle. Keine vorzeitige Abschiebung gibt es in der Regel nach Verurteilung wegen besonders schwerer Straftaten, bei schweren Rauschgiftdelikten oder Verbrechen aus dem Bereich der organisierten Kriminalität.

Für in Deutschland verurteilte Ausländer ist es zudem möglich, die hier verhängte Strafe ganz im Heimatland zu verbüßen. Hierfür hat die Bundesrepublik mit einigen Ländern Überstellungsabkommen geschlossen. In der Praxis betrifft das aber nur wenige Fälle. Der Inhaftierte muss mit der Überstellung einverstanden sein. Die Staatsanwaltschaft kann diese ablehnen, wenn das öffentliche Interesse an einer Verbüßung der Strafe in Deutschland überwiegt.

https://www.sueddeutsche.de/panorama/kriminalitaet-hintergrund-wo-auslaendische-straftaeter-ihre-haft-verbuessen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-160108-99-785667

Das kann man nicht pauschal sagen.

Mit den meisten Ländern hat Deutschland entsprechende Abkommen das du deine Strafe da absitzen kannst.

Ansonsten kommst du hier in Haft und wirst dann abgeschoben wenn möglich.