"Unbedenklichkeitsbescheinigung" notwendig, wenn man sich vor kurzem erst eingeschrieben hat und noch nicht studiert hat?

1 Antwort

Wenn du vor dem Beginn des tatsächlichen Studiums, also vor dem Vorlesungsbeginn, die erste Immatrikulation rückgängig machst, wird diese in der Regel auch so behandelt, als wäre sie nie vorgenommen wurden.

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist daher meines Erachtens auch nicht nötig.

Informiere dich also mal an der ersten Uni über die Rücknahme der Immatrikulation. In der Regel ist das vor Semesterbeginn ziemlich problemlos möglich.

Beste Grüße!