Kann man sich bei der GEZ rückwirkend befreien lassen, wenn es schon einen Zahlenden in der WG gibt - und warum sieht diese Behörde das nicht in ihrem System?

7 Antworten

Die sehen das schon aber die werden einen teufel tun und von selbst etwas zu tun. Das ganze system bei denen ist darauf ausgerichtet möglichst viel geld einzunehmen!

Mir hatten sie z.b. u.a. 2 teilnehmernummern zugewiesen und immer wenn ich auf die eine überwiesen hab kam ne mahnung für die andere...natürlich mit mahngebühren. Telefonisch mal jemand zu erreichen grenzt an schikane und das immer bei einer kostenpflichtigen hotline. Und als ich dann endlich mal einen unfreundlichen herren dran hatte konnte der dann angeblich nicht auf denzentralrechner zugreifen. Wozu dann diese "service hotline"?

Auf briefe wird auch nicht reagiert, höchstens mit der nächsten mahnung.

Im endeffekt hieß es dann dass man meine überweisungen nicht zuordnen konnte. Aber nachgefragt hat auch niemand wieso diese überweisungen in meinem namen kommen.

Du siehst das ganze ist möglichst "kunden"unfreundlich gestaltet. Als es vor einpaar monaten diese kleine beitragssenkung gab, kam auch kein brief von denen und wenn man das in den medien nicht mitbekommen hat, dann zahlt man halt den alten höheren beitrag. Alles eine grosse geldmaschine..

Solltest du nicht weiterkommen lass einen anwalt ein schreiben aufsetzen. Das hat bei mir zumindest funktioniert. Zwar kam wieder keine antwort mehr aber mahnungen auch nicht..

MartinStosch  14.12.2015, 20:20

Was kostet so ein Schreiben und wo bekomme ich einen Anwalt her?

Christo75  14.12.2015, 23:59
@MartinStosch

Es kommt auf dein einkommen an. Je nachdem wie du finanziell dastehst kannst du für umsonst oder für 10 euro z.b. die anwälte der öffentlichen rechtsauskunft in anspruch nehmen. Einfach mal googeln wo die in deiner nähe ist. Kurz Öra.

wichtig ist erstmal einen widerspruch zu schreiben. Nur nichts tun ist immer blöd. Aber lass dich am besten erstmal von der öra beraten. Nimm die schreiben der clowns mit und am besten noch die beitragsnummer des zahlenden in der WG. Ich weiss nur nicht ob die das als ein gemeinsamen haushalt zählen in ner WG..

Nein, nicht rückwirkend möglich.

http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/buergerinnen_und_buerger/index_ger.html

Zusammen wohnen – weniger zahlen. Es gilt: Eine Wohnung – ein Beitrag. Pro Wohnung ist nur ein Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro (bis zum 31.03.2015: 17,98 Euro) pro Monat zu entrichten, egal wie viele Personen dort leben. Dies ist ein klarer Vorteil für Wohngemeinschaften.

Eine volljährige Bewohnerin oder ein volljähriger Bewohner der Wohngemeinschaft muss angemeldet sein und den Rundfunkbeitrag für die gemeinsame Wohnung zahlen. Wer das ist, entscheidet die Wohngemeinschaft selbst.Eine Befreiung innerhalb einer Wohngemeinschaft ist möglich, wenn alle Bewohner die Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllen. In diesem Fall ist es unerheblich, welcher Bewohner die Wohnung anmeldet und den Antrag auf Befreiung stellt.

Erfüllt einer der Bewohner nicht die Voraussetzung für eine Befreiung, sondern nur für eine Ermäßigung, muss dieser die Wohnung auf seinen Namen anmelden und kann einen Antrag auf Ermäßigung stellen.

Ist für einen Bewohner weder eine Befreiung noch eine Ermäßigung möglich, muss sich dieser anmelden und den vollen Rundfunkbeitrag für die Wohnung zahlen.

Georg63  21.07.2015, 18:37

falsch

baindl  22.07.2015, 07:34
@Georg63

Der Text ist per copy and paste von der Internetseite. Falsch ist eher Dein sinnbefreiter Kommentar.

Dein Problem ist kein Befreiungsproblem. Wenn für eine Wohnung ein WG-Mitglied bereits zahlt, so ist damit die Zahlungspflicht für alle Mitbewohner erfüllt, d.h. alle anderen müssen nicht mehr zahlen. Weil der Beitragsservice nur weiss, wer bei ihm unter einer gewissen Adresse gemeldet ist, musst du dem Beitragsservice nun nachweisen, mit welchem Zahler du unter dieser Adresse in einer gemeinsamen Wohnung wohnst. Das machst du, indem du mit deiner Meldebescheinigung (Kopie mitschicken) dessen Namen und dessen Beitragsnummer mitteilst. Dann musst du ab dem Moment nicht zahlen, ab dem er gezahlt hat.

Ja, wenn einer zahlt und du denen die Rundfunkgebuehr gibst und Namen des Zahlers, dann musst du nicht mehr zahlen. Die zahlende Person kann aber ggf. dann wollen, dass die Gebuehr geteilt wird in der WG.

Die Behoerde kann das nicht im System sehen, weil sie keine Leute hat, die alle Haushalte persoenlich aufsuchen, um herauszufinden, wer mit wem zusammen lebt.

Sie bekommt vom Einwohnermeldeamt die Meldungen, wer alles in einem Haus wohnt, aber wer genau alles in einem Haushalt wohnt, sieht man daran ja wohl nicht, auch nicht, wieviel Einzelwohnungen es gibt. Und gerade bei Unverheirateten Paaren und WG's kann man das ja am Namen schlecht erkennen, dass die zu einem Haushalt gehoeren.

Man muss es ihnen also mitteilen, wenn bereits einer zahlt.

Du brauchst dort gar keine Unterlagen hinschicken.

Melde dich auf der Internetseite an und teile dort die Teilnehmernummer des Zahlers ein. Mit Sucherei sind das 10 min und du hast Ruhe bis zum nächsten Umzug.

JurgenHanz  09.09.2017, 19:49

und hast du einen Link bitte?