Kann man sich als Absolvent einer deutschen Hochschule und nach 6 Jahren regelmäßig gewöhnlichem Aufenthalt einbürgern lassen?
Ich werde in ein paar Monaten mit meinem Elektrotechnik Studium fertig sein, und habe vor, wie meine älteren Brüder, mich einbürgern zu lassen. Laut den Voraussetzungen der Anspruchseinbürgerung kann man sich auf Antrag nach 8 Jahren, bzw. Bei besonderen Integrationsleistungen schon nach 7 oder 6. Jahren einbürgern lassen. Allerdings gibt es noch eine Voraussetzung für die Einbürgerung, dass man noch nach mehreren Monaten die Pflichtbeiträge in einer Rentenversicherung geleistet haben muss, bei dieser bin ich mir nicht sicher ob diese Pflichtbeiträge automatisch jeden Monat gezahlt werden wie die Krankenversicherung, oder erst wenn man eine bestimmt Tätigkeit ausübt bzw. einen unbefristeten Arbeitsvertrag besitzt.
Viele Grüße,
2 Antworten
In die Rentenversicherung wird erst einbezahlt wenn man entsprechend verdient und diese Sozialabgabe leistet ;) D.h. die Voraussetzung ist nicht erfüllt und ihr müsst daher noch 1,2 Jahre dafür warten.
Ergibt natürlich Sinn. Vielen Dank für Deine Antwort :)
Das wäre eine normaler Job, bei dem dein Chef die Krankenkasse und Rentenversicherung bezahlt.