Kann man seinen Namen um einen Buchstaben ändern lassen?

7 Antworten

Die gesetzliche Regelung findest Du hier: http://www.namensänderungsgesetz.de/ In Par. 11 findest Du den Hinweis zur Änderung des Vornamens. Ich glaube nicht, dass eine Änderung um einen Buchstaben bei gleichbleibender Aussprache ein gesetzlich anerkannter Grund ist. Das ist nur eine "kosmetische" Änderung. Amtliche Dokumente müssen in der tatsächlichen Schreibweise unterschrieben werden.

Umbenennungen - ja - aber ist kostspielig weil alle Papiere (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Pass oder Perso, Krankenkassenkarte uä. ) umgeschrieben werden muss.

Lana163 
Fragesteller
 19.05.2013, 23:49

Weiß du vlt. auch ob es dann eig. ein Strafdelikt wenn man persönlich seinen Namen immer mit einem anderen Buchstaben bzw. ohne einen bestimmten schreibt?

Kiel30  19.05.2013, 23:59
@Lana163

Im privaten Bereich nicht aber wenn du damit zb. Verträge unterschreibst könnte man das als Straftat auslegen das wäre dann Urkundenfälschung

jurafragen  20.05.2013, 00:06
@Kiel30

Nein, das ist keine Urkundenfälschung und auch nicht strafbar.

Kiel30  20.05.2013, 00:23
@jurafragen

Dann unterschreibe ich meinen nächsten Vertrag als Hubert Müller und dann ist das rechtens, ja? .... auch wenn dieser mal angefochten wird.

Ifm001  20.05.2013, 00:53
@Kiel30

Meine Frau ist Asiatin. Sie hat nach deutschem Recht meinen Nachnamen angenommen, nach dem Recht in ihrer Heimat hat sie noch ihren Mädchennamen. Unterschreiben tut sie immer in asiatischen Schriftzeichen mit ihrem Mädchennamen. Ist sie nun nach deiner Meinung mehrfache Dokumentenfälscherin?

Nein ... Bei der Gestaltung deiner Unterschrift hat Du quasi "künstlerische Freiheit". Meine z. B. kann gar keiner lesen. Sind nur ein paar Hügel und Täler. Problematisch wird es erst, wenn Du jemanden vormachst zwei Personen zu sein oder in der Absicht handelst, jemanden damit zu übervorteilen.

Kiel30  20.05.2013, 01:32
@Ifm001

Ich hab zu deiner Frau überhaupt keine Meinung. Aber nun gut lassen wir das sonst arten diese juristischen Feinheiten wieder aus.

InfoDieter  20.05.2013, 21:05
@Ifm001

Richtig, dass du in der Gestaltung deiner Unterschrift quasi eine gewisse "künstlerische Freiheit" hast. Sie braucht auch nicht leserlich zu sein. Jedoch muss in der Unterschrift nach ständiger Rechtssprechung mindestens ein Buchstabe erkennbar sein.

Eine Unterschrift, die beispielsweise nur aus reinen Wellenlinien oder gar nur aus mehren Strichen besteht, wäre demzufolge in amtlichen oder rechtverbindlichen Dokumenten unzulässig.

Beim Standesamt des Wohnortes nachfragen. Geht grundsätzlich, kostet aber.

Ja das geht kostet aber eine Menge Geld. Ich empfehle den Namen so zu lassen.

Nein eher nicht.