Schwarzarbeit, wie geht's weiter?

5 Antworten

habt ihr denn schon geklärt, ob sie wirklich nicht angemeldet war? Habt ihr einen Arbeitsvertrag, mit dem könnt ihr zum Anwalt, den Lohn einfordern, wenn ihr die Arbeitszeit nachweisen könnt.Der Lohn wäre auch bei Schwarzarbeit einklagbar, dazu müsste sie vorab eine Selbstanzeige machen. Allerdings würde ich das bei 2 Monaten nciht tun. Sie kann ja sagen, dass sie davon ausging, dass sie angemeldet ist/war und es erst später gemerkt hat dass es nicht so war. Also kann man zum Anwalt gehen. Ich würde mit dem Wissen von der Schwarzarbeot zum Chef gehen und sagen dass ich mein komplettes erarbeitetes Geld haben möchte und wenn er nicht zahlt, dass ich ihn dann wegen Schwarzarbeit anzeigen würde. Ich denke da bekommt er Angst genug davor, dass man seinen Laden mal genauer untr die Lupe nimmt und er wird bezahlen . aber Achtung, die Grenze zur Erpressung ist sehr nah und auf keinen Fall mehr Geld verlangen....

Wenn deine Freundin beweisen kann, dass sie dort gearbeitet hat, dann kann sie den Chef wegen Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen anzeigen. Das kann für ihn teuer werden.

Die Lohnforderung ist eine andere Baustelle. Die interessiert die Polizei nicht. Den Lohn müsstest du (am besten über einen Anwalt) einklagen.

Wenn der erste Lohn ordentlich aufs Konto überwiesen wurde mit dem entsprechenden Verwendungszweck dann auf damit zum Arbeitsgericht. Ansonsten mit dem ( vermutlich nicht ) vorhandenen Arbeitsvertrag. Andersrum gesagt: Wenn kein Arbeitsvertrag existiert und das Geld auch noch in Bar ausgezahlt wurde * Also wenn absolut klar sein musste, dass es sich um Schwarzarbeit gehandelt hat * dann würde ich da nicht mehr groß rumtun, dass könnte ein Eigentor werden.

Kann sie denn nachweisen, dass sie ihre Sozialversicherungsnummer angegeben hat?. Auch für "Schwarzarbeit" ist das Arbeitsgericht zuständig, wenn der Arbeitgeber sich nicht an die Vereinbarungen hält. Eine kurze Mitteilung a die Krankenkassereicht aus, diesem Menschen erhebliche Schwierigkeiten zu bereiten.

Hallo Hans, danke für die Antwort! Es wurde alles mündlich abgeschlossen. Wenn du von "diesem Menschen" redest, meinst du dann in diesem fall meine Freundin, oder dem Geschäftsführer?

@bartner11

Probleme wegen Nichtanmeldung kriegt der Arbeitgeber, da es in seinen Aufgabenbereich fällt.

Wenn sie ihre Sozialversicherungs-Nr. abgegeben hat und ihre Krankenkasse nannte, hätte der Betrieb sie anmelden müssen und sie hat nichts zu befürchten.