Falsche verdächtigung ( Körperverletzung und Nötigung)
Hallo , und zwar geht es darum das ein " guter freund " mich und zwei andere leute angezeigt hat wegen körperverletzung und nötigung. diese taten hatten wir aber NIE beganngen! ich habe auch schon bei der polizei ausgesagt und denen geschildert das diese situation das ihn jemand verletzt hat oder genötigt nie gegeben hat ! .. nachdem er die anzeige gemacht hat war er auch ganz oft bei uns zuhause hat mit uns zusammen filme geschaut sich abends mit uns getroffen mir sogar zum geburtstag gratuliert und uns ausdrücklich versichert das er mit seiner mutter bei der polizei war und die anzeige zurück gezogen hat . Heute rief dann die polizei an und hat mir genau das gegenteil erzählt. meine frage ist jetzt wie er sich damit strafbar gemacht hat und wie ich jetzt dagegen vorgehen kann ob ich ihn anzeigen kann oder wie ich mich halt gegen diese lügen schützen kann ? ich bitte um eine ehrliche antwort mit freundlichen grüßen
3 Antworten
Du brauchst erst einmal überhaupt nix machen. Warte erst mal das Ende des Strafverfahrens gegen Dich ab, (Wenn Du Anzeige erstattest, wird das Verfahren erst einmal vorläufig eingestellt bis klar ist, ob Du bestraft wirst oder Dir nix nachgewiesen werden kann) Kommt heraus, daß Du die Taten definitiv nicht begangen hast, muß die Staatsanwaltschaft sowieso von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung und ggf. Vortäuschens einer Straftat eröffnen. Allerdings: Nur, weil man Dir keine Tat nachweisen kann heißt das nicht, daß sie nicht stattgefunden hat. Daß der Anzeigenerstatter am Ende bestraft wird, ist also keineswegs selbstverständlich. Denn auch ihm müßte man nachweisen, daß er bewußt wahrheitswidrig eine falsche Anzeige erstattet hat.
du kannst ihn anzeigen wegen falscher verdächtigung und wenn er anderen erzählt hat dass du irgendwas gemacht hast was nicht stimmt dann wegen übler nachrede
Er hat sich aufgrund der Falschaussage wegen falscher Verdächtigung und wegen der Gerüchte wegen übler Nachrede strafbar gemacht.
Du kannst ihn dafür selbstverständlich anzeigen.
Auch zivilrechtlich kannst du gegen die Verbreitung der Gerüchte vorgehen. Allerdings musst du da auch beweisen, dass du nichts getan hast. Aber seine Unschuld zu beweisen ist leider immer etwas schwierig. Daher rate ich, ihn nur anzuzeigen.