Falsche verdächtigung ( Körperverletzung und Nötigung)

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du brauchst erst einmal überhaupt nix machen. Warte erst mal das Ende des Strafverfahrens gegen Dich ab, (Wenn Du Anzeige erstattest, wird das Verfahren erst einmal vorläufig eingestellt bis klar ist, ob Du bestraft wirst oder Dir nix nachgewiesen werden kann) Kommt heraus, daß Du die Taten definitiv nicht begangen hast, muß die Staatsanwaltschaft sowieso von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung und ggf. Vortäuschens einer Straftat eröffnen. Allerdings: Nur, weil man Dir keine Tat nachweisen kann heißt das nicht, daß sie nicht stattgefunden hat. Daß der Anzeigenerstatter am Ende bestraft wird, ist also keineswegs selbstverständlich. Denn auch ihm müßte man nachweisen, daß er bewußt wahrheitswidrig eine falsche Anzeige erstattet hat.

du kannst ihn anzeigen wegen falscher verdächtigung und wenn er anderen erzählt hat dass du irgendwas gemacht hast was nicht stimmt dann wegen übler nachrede

Er hat sich aufgrund der Falschaussage wegen falscher Verdächtigung und wegen der Gerüchte wegen übler Nachrede strafbar gemacht.

Du kannst ihn dafür selbstverständlich anzeigen.

Auch zivilrechtlich kannst du gegen die Verbreitung der Gerüchte vorgehen. Allerdings musst du da auch beweisen, dass du nichts getan hast. Aber seine Unschuld zu beweisen ist leider immer etwas schwierig. Daher rate ich, ihn nur anzuzeigen.