Kann man mit singen schon Urheberrecht verletzen?
Nur rein aus Interesse: wenn ich selber ein bekanntes Lied nachsinge, also rein nur singen, ohne irgendwas an vorhandenem Material zu verwenden, und das z.B. auf YouTube hochlade, ist das schon eine Urheberrechtsverletzung?
6 Antworten
Du darfst das, müsstest aber theoretisch Abgaben nach dem Urheberrecht zahlen. Aber ob bei deinen paar Klicks jemand was verlangt und wie das mit der Zahlung praktisch funktioniert, weiß ich nicht. Aber Heino hat ja auch die Toten Hosen covern dürfen, obwohl die das nicht wollten.
Wenn du selbst singst, ersparst du dir eine
durch den Sänger wegen dessen
§ 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz
und einen
durch den Sänger wegen
§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
Und auch die Musiker verschonen dich, wenn du deren Musik nicht unter deinen Gesang legst. Denn auch diese haben einen Anspruch, siehe UrhG Schutz des ausübenden Künstlers
Aber alles oben Genannte droht dir noch von Seiten dieser Leute:
- Komponist
- Textdichter
- Musikverlag
- Plattenhersteller
- Verwertungsgesellschaft, etwa gema.de
Nimmst du aber ein Lied, dessen Urheber (Komponisten und Textdichter) schon über 70 Jahre tot sind, kannst du mit dem Lied machen, was du möchtest.
Nachsingen, öffentlich, darfst du ein Lied auch, wenn du Lizenzgebühren an die GEMA entrichtet hast und die Liedermacher dort Mitglied sind.
Oder wenn YouTube diese Gebühr schon entrichtet hat, was wohl der Fall ist - für die Lieder, die von der Gema vertreten werden, also sehr viele.
Gruß aus Berlin, Gerd
Machs einfach.
Wenn jemand dagegen vorgeht, dann erfährst du das und must es löschen oder es wird automatisch gelöscht (bzw. auf nicht Öffentlich gesetzt)
So schnell geht das nicht. Dazu müsste derjenige damit Geld verdient oder Werbung für sich gemacht haben. Ansonsten kann man nicht so einfach auf Schadensersatz klagen.
der Rechteinhaber kann Schadensersatz verlangen (nicht über Youtube) er kann an dich persönlich herantreten. du hast immerhin sein Werk veröffentlicht und es der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt.
das ist im Grunde nichts anderes als wenn du ein Lied über eine Tauschbörse anderen Leuten zur Verfügung stellst.
wie gesagt er kann, muss aber nicht
Ja kann... Nur ist das meist nicht der Fall.
Das mit der Tauschbörse ist doch auch wieder eine andere Sache. Da gehts ja um Vervielfältigung.
Das mit der Tauschbörse ist doch auch wieder eine andere Sache. Da gehts ja um Vervielfältigung.
das ist nichts anderes
Nein ist es nicht. Schonmal von Covern gehört? Die werden schließlich auch nicht gesperrt. Allerdings ist Youtube ein ganz eigenes Thema für sich. Auf YT ist es eigentlich egal ob du im Recht bist oder nicht, da musst du immer für kämpfen.
Nur weil etwas nicht geahndet wird, ist es noch lange nicht legal 🤦🏼♀️ Cover sind ohne Zustimmung der Urheber illegal, nur solange man damit kein Geld verdient sehen es die meisten Bands als Werbung/Ehrung und gehen nicht dagegen vor. Wenn eine Band eine andere covert und damit Geld verdienen will es z.B als CD verkauft, muss sie sich die Erlaubnis dazu einholen und ggf. Lizenzgebühren bezahlen, was im professionellen Musikbereich auch so geschieht.
Also ich meine damit nicht professionell, keine Instrumente oder sonst irgendwas, sondern einfach blöd vor sich hinsingen xD
wen der Rechteinhaber es will, kann er aber auch persönlich an dich herantreten, da ist es nicht mehr mit einfach löschen getan