Kann man mich kündigen wenn ich oft krank bin in der Ausbildung?

5 Antworten

Hallo,

rausschmeißen? Wenn du zu oft krank bist, kann es sein,das du nicht zur Prüfung zugelassen wirst.  Die Faustregel liegt bei 10 %. (10-15 Wochen) Fehlzeiten, die man während der Ausbildung haben darf. Das ist aber eine Faustregel und kein Gesetz.
Deswegen mal vorsorglich bei der zuständigen kammer oder IHK nachfragen.

Es kann nämlich durchaus sein, das du dann gar nicht zur prüfung zugelassen wirst.

Wegen der Fehlzeiten /verspätet zur Arbeit kommen, kann dein Chef dir eine Abmahnung verpassen. Wegen Verspätung oder gar mangelnde Bereitschaft zur Eingliederung in die betriebliche Ordnung.

2. Abmahnungen für das gleiche "vergehen" bedeuten auch beim Azubi eine wirksame Kündigung bei unentschuldigtem Fehlen.

Einen Azubi kündigen ist nicht einfach, aber unmöglich ist das nicht.

Auch wenn das Zeugnis, wo mit man sich später bewerben will wohlwollend verfasst sein muss, würde ich in deinem Fall nicht unbedingt davon ausgehen, das das überwältigend ausfallen wird. Übernahme kannst du eh knicken und wenn du beim Arzt oä. arbeitest, sei dir bewußt, das die sich so ziemlich alle untereinander kennen.

Bei uns halten die regelmäßig Stammtische ab. Spricht sich dann schnell rum, welcher Azubi oder Mitarbeiter unproduktiv ist.

Jeder muss zusehen, das er/sie pünktlich zur Arbeit kommt. Dann muss man halt eine Bahn früher nehmen. Das ist zumutbar

Ich geh mal davon aus, das du wirklich krank bist, dafür kann dann keiner was. Oft zu spät kommen, geht gar nicht. So erwachsen muss man schon sein in der Ausbildung, das man weiß das so was in der Arbeitswelt nicht geht.

In der Ausbildung hast du noch Welpenschutz. Wie gesagt, so was spricht sich rum. Oder glaubst du deine Kollegen kennen keine aus anderen Praxen.

Das ist nicht mal was Böses wollen, sondern die erzählen untereinander die nackte Wahrheit. Jeder ist seines Glückes Schmied - auch der seines eigenen Unglück.

Arbeite mal an deiner Arbeitseinstellung. Mit ich...ich...ich wird das nichts im Leben.

Grüße

Für Krankheit kannst Du wahrscheinlich nichts, aber pünktlich solltest Du schon sein, das ist eine Verpflichtung. Selbst bei Streiks hast Du pünktlich zu erscheinen, notfalls einen Bahn früher nehmen. In Deinem Zeugnis wird sich dieser Umstand niederschlagen.

Als Auszubildender ist es ganz schwer, außerhalb der Probezeit gekündigt zu werden, allerdings darfst du wahrscheinlich nicht mit einer Übernahme rechnen. Hier sind auch die Gründe deiner Krankheit egal, ob du nun wegen jedem Wehwehchen zu Hause bleibst oder ernsthaft (chronisch) krank bist. Den Unmut deiner Kollegen bezüglich deiner Einstellung kann ich völlig verstehen, auch "Bahnfahrer" haben die Pflicht, pünktlich zu kommen, genau wie Auto-, Rad-, Skateboard-, oder Bobbycarfahrer.

Wegen des Zu-Spät-Kommens könnte der Chef Dich abmahnen. Wenn er Dich mehrfach wegen der gleichen Sache abgemahnt hat, kann er kündigen. Da Azubis besonderen Schutz genießen, müssen sie mehr als 3x wegen der gleichen Sache abgemahnt werden. Krankheit ist nur bedingt ein Kündigungsgrund (negative Gesundheitsprognose, beeinträchtigung der betr. Interessen und Interessenabwägung - es muss alles drei vorliegen)

AalFred2  21.09.2015, 09:49

 Da Azubis besonderen Schutz genießen, müssen sie mehr als 3x wegen der gleichen Sache abgemahnt werden.

Das ist komplett falsch.

wenn du in einer kleinen praxis arbeitest, wo es keinen betriebsrat etc. gibt, hast du vermutlich keinen kuendigungsschutz und da kann dir in der tat gekuendigt werden und sie muessen dir nicht mal sagen, warum. ist bei mir in der werbeagentur gerade erst einer mitarbeiterin passiert und zwar aus den gleichen gruenden, die du hier schilderst.

NameInUse  20.09.2015, 23:03

Diverse AN-Rechte gelten auch in kleinen Praxen

AalFred2  21.09.2015, 09:52

Wenn man die Tatsache ignoriert, dass der Fragesteller Azubi ist, ist die Antwort nicht völlig falsch.