Kann man im Internet irgendwo den GdB berechnen?

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Gwynnie, das ist nicht möglich. Hol Dir ein Antragsformular und fülle es aus. Gib die Ärzte mit Namen und Anschrift ein. Die werden dann aufgefordert Gutachen abzugeben. Beim Versorgungsamt prüfen dann Ärzte diese Gutachten und entscheiden dann, dafür oder dagegen. Wenn der Antrag abgelehnt wird, unbedingt Widerspruch einlegen. Es könnte dann sein, dass Du aufgefordert wirst, zu einem vom VA bestimmten Arzt zu gehen. Wie hoch der Grad der B. ausfallen wird, kann man nicht sagen.Aber es gibt so einige Vorteile ab 50%, auf die man nicht so einfach verzichten sollte, z.B. auch Mehrurlaub.Viel Glück Reanne

Hello, es gibt keine "Berechnung" des GdB. Es gibt aber die Anhaltspunkte für Gutachterliche Tätigkeit siehe: http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/ und dort unter dem Kapitel 26.3 Nervensystem und Psyche (Teil 2)Angaben, die allerdings ein gewisses Fachwissen erfordern. Hilft es dir weiter? vg R

allein kannst du das nicht berechnen , stell auf jeden Fall einen Antrag beim Versorgungsamt und glaub Deiner Therapeutin. alles Gute

Ach ja, es geht mir nicht um Geldleistungen, bisher habe ich mich geweigert, den Antrag zu stellen, meine Psychologin ist aber der Meinung, ich solle das dringend machen.

fienchens  10.08.2009, 18:32

solltest du das durchbekommen empfehle ich dir danach einen antrag auf pflegegeld bei deiner kk zu stellen.hab im bekanntenkreis so einen fall,die person erhält unterstützung von der kk auch wenns nur geld ist,aber geld stinkt ja nicht.

Reanne  10.08.2009, 18:40
@fienchens

Antrag auf Pflegegeld ist ein Witz. Sie ist ja nicht hilflos oder bettlägerig. Ein Schwerbehindertenausweis hat nichts , aber rein gar nicht mit der Pflegversicherung zu tun.Das kann nur beil alten und kranken Leuten greifen.

fienchens  13.08.2009, 17:14
@Reanne

unsinn,bei meiner tochter hats ja auch funktioniert.schreib nicht son müll wenn du keine ahnung hast.kussi.

Drachentoeter  07.11.2009, 14:06
@fienchens

Eine Behinderung hat erst einmal nichts mit Pflegegeld zu tun da hat Reanne recht, aber natürlich gibt es Behinderungen die ein Pflegegeld rechtfertigen, aber eben nicht jede. Nur wegen einer Behinderung alleine gibt es aber definitiv erst einmal kein Pflegegeld. Es muß Pflegebedarf bestehen dann gibt es Pflegegeld sonst nicht. Ich habe einen GdB von 80 und definitiv kein Anrecht auf Pflegegeld. Es ist Unsinn Leuten Zu raten einen Antrag auf Pflegegeld zu stellen nur weil sie eine Behinderung haben, Es kommt auf die Behinderung an ob es Pflegegeld geben kann oder nicht. Es ist ein Fehler von einen Speziallfall auf die Allgemeinheit zu schließen, Es tut mir leid aber leider schriebst eher du Unsinn.

Hallo

es gibt Steuervorteile. Bin selber Borderliner, allerdings auch krebskrank und habe 100 % (GdB). Kenne auch andere Ritzer, 30-50 % kannst du kriegen. VErsuchen würde ich es. Grüssle