Kann man exorzisten und geisterjäger als haushaltsnahe dienstleistungen von der steuer absetzen?

7 Antworten

Die Frage ist durchaus berechtigt, auch wenn sie ggf. als Scherz gedacht ist.

Wünschelrutengänger können als haushaltsnahe Dienstleistung abgesetzt werden.

Unter haushaltsnahen Dienstleistungen im Sinne des § 35 a Absatz 2 Satz 1 Alternative 2 EStG werden Leistungen verstanden, die eine hinreichende Nähe zur Haushaltsführung aufweisen oder damit im Zusammenhang stehen.

Keine haushaltsnahen Dienstleistungen sind solche, die zwar im Haushalt des Steuerpflichtigen ausgeübt werden, jedoch keinen Bezug zur Hauswirtschaft haben (BFH-Urteil vom 1.2.2007, BStBl 2007 II S. 760 = SIS 07 10 16) = personenbezogene Dienstleistungen

Daher ist z. B. auch Nachhilfe oder ein Heimfitnesstrainer nicht absetzbar - ein Exorzist ist eine personenbezogene Dienstleistung - also nicht absetzbar.

Bei einem Geisterjäger kann dagegen ein Haushaltsbezug vorliegen.

Meandor  08.06.2019, 15:59

Naja, wenn ein Haushaltmitglied "besessen" ist?

DerSchopenhauer  08.06.2019, 19:34
@Meandor

Nun - wenn die Haushaltsmitglieder besessen sind, dann wäre kein Haushaltsbezug vorhanden - aber wenn der "Poltergeist" in den Gemäuern sein Unwesen treibt, dann kann man es absetzen...

Meandor  08.06.2019, 19:54
@DerSchopenhauer

Sorry, Denkfehler... Personenbezogener als "besessen sein" geht ja nicht. Aber ein Höllenportal im Keller schließen, oder dämonisch besessene Gegenstände reinigen, wer ja dann dabei.

Es gibt Lehrstühle für Homöopathie, also scheint jeder Blödsinn möglich :)

Man kann es ja mal versuchen, aber generell würde ich es eher nicht für anwendbar halten, weil die Definition besagt, dass "eine hinreichende Nähe zur Haushaltsführung bestehen muss inkl. von Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden".

Und Haushaltsführung wird eher verstanden als "ökonomische Aspekte und Tätigkeiten" und nicht als esoterisch /religiöse.

Hardware02  08.06.2019, 07:42

Homöopathie ist KEIN Blödsinn.

Du hast offenbar keine Ahnung, wie der Placebo-Effekt funktioniert!

PeterJohann  08.06.2019, 14:15
@Hardware02

Ich weiß genau wie der Placebo-Effekt funktioniert, darum weiß ich auch, dass Homöopathie Blödsinn, unwissenschaftlich und letztlich krimineller Schwindel ist.

Naja, die Dienstleistung wird im Haushalt des Steuerpflichtigen durchgeführt und ist keine Handwerkerleistung.

Es mag eine dubios klingende Dienstleistung sein, aber grundsätzlich würde ich es versuchen; auf die Begründung des Finanzgerichtes wäre ich gespannt.

Du kannst es ja mal versuchen ;-)
Das siehst du dann schon, ob das Finanzamt es anerkennt oder nicht.

Nein das geht nicht.