ich habe bei mir zu hause städnig probleme mit spukerscheinungen und möchte daher einen geisterjäger beauftragen. kann ich das als haushaltsnahe?

3 Antworten

Halluzination müssen immer durch amtlich vereidigte Sachverständige bekämpft werden sonst wird das steuerrechtlich nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt.

Die Kosten für einen Psychiater und für den Aufenthalt in einer Nervenheilanstalt sind als Außergewöhnliche Belastung abziehbar, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen.

Wenn du Geld zum Heizen verwendest, kannst du das nicht absetzen. Ziemlich genau so wird es hier sein.