Wie werden haushaltsnahe Dienstleistungen in einer WEG bei einem unterjährigen Eigentümerwechsel aufgeiteilt. Zeitanteilig oder getrennt nach Aufträgen?

1 Antwort

Rechtlich gesehen ist es meines Wissens nach so, dass der neue Eigentümer (also der, der am Ende des Abrechnungszeitraumes im Grundbuch steht) die komplette Abrechnung erhält und auch zu begleichen hat. Dazu zählen dann auch die haushaltsnahen Dienstleistungen.

Untereinander können sich die Eigentümer einigen wie sie wollen. Bei der Steuererklärung kann die haushaltsnahen Dienstleistungen dann aber nur der neue Eigentümer angeben.