Kann man einfach so aus der Bedarfsgemeinschaft austreten?

4 Antworten

Freiwilliger Verzicht auf ALG - 2    § 46 Abs. 1 SGB 1 ,musst du nur schriftlich dem Jobcenter mitteilen !

Vergiss aber nicht das deine Eltern dann auch deinen KDU - Kopfanteil für die Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) nicht mehr bekommen und du diesen an sie selber zahlen musst.

Auch würde evtl. bezogenes Kindergeld für dich nicht mehr für deinen Bedarf zur Verfügung stehen,dass würde nach deinem freiwilligen Verzicht wieder zum Einkommen des Kindergeldberechtigten Elternteils,welches das Kindergeld bekommt bzw.beantragt hat,es würde dann also auf den Bedarf der restlichen BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) angerechnet,max. die 30 € Versicherungspauschale könnten geltend gemacht werden.

Deinen KK - Beitrag von monatlich ca. 170 € müsstest du dann auch selber zahlen,die laufen sonst als Schulden auf.


DerMax007 
Fragesteller
 28.05.2017, 18:39

Ich danke dir von ganzem Herzen für deine Hilfe! :)

isomatte  28.05.2017, 18:47
@DerMax007

Bitte sehr !

Hast du denn auch verstanden was ich da geschrieben haben ?

Wenn du 450 € verdienst,also eine geringfügige Beschäftigung hast,dann hättest du nach der Zahlung deines KK - Beitrags von ca. 170 € nur noch ca. 280 €.

Von den ca. 280 € müsstest du deinen Eltern zumindest deinen KDU - Kopfanteil zahlen,bei angenommen 600 € Warmmiete würden das 200 € pro Monat sein und da hast du noch nicht deinen Kopfanteil für den Haushaltsstrom gezahlt,nichts zu Essen usw.

Also kommst du dann ggf. im Monat auf Plus minus Null,eher ein großes Minus,denn von was willst du dann Leben und deinen sonstigen Unterhalt bestreiten.

DerMax007 
Fragesteller
 28.05.2017, 18:57
@isomatte

Das Ding ist: Aktuell besuche ich ein kaufmännisches Berufskolleg. Ich habe einfach gemerkt das diese Richtung überhaupt nichts für mich ist. Wenn ich jetzt mit der Schule aufhöre und nicht sofort eine Ausbildung anfange werd ich ja trotzdem zu einem Job gezwungen sozusagen. Deshalb weiß ich auch nicht mehr weiter :( du bist mir da gerade eine echt große Hilfe! Was meinst du was ich tun soll? :/

isomatte  28.05.2017, 19:38
@DerMax007

Deshalb musst du doch nicht freiwillig auf Leistungen verzichten !

Du kannst doch jetzt schon nach Ausbildungsplätzen suchen und meldest dich dann Ausbildung suchend,dann wird das Jobcenter bemüht sein vorrangig einen Ausbildungsplatz für dich zu finden und du wirst als Auflage auch bekommen Bewerbungen auf freie Ausbildungsplätze nachzuweisen.

Dann wird man dir ggf. raten zumindest eine geringfügige Beschäftigung zu suchen,sollte es nicht gleich mit einer Ausbildung klappen und solltest du dir eine Beschäftigung suchen wollen,weil du für dieses Jahr keine Ausbildung mehr findest,dann such dir eine versicherungspflichtige Beschäftigung,dann hast du schon mal deine KV - usw.gesichert.

Du musst dann auch nicht freiwillig auf Leistungen verzichten,wenn du genügend anrechenbares Einkommen hast,dann fällst du automatisch aus der BG - deiner Eltern raus und du zahlst dann deinen Bedarf aus deinem Einkommen deinen Eltern selber.


A) Deine mitwohnenden Elternteil erhalten derzeit Geld vom Jobcenter für Miete und Strom für dich. Und Heizung, auch im Sommer. Für die monatlichen Abschlagszahlungen.

B) Dieses Geld fällt weg, wenn du auf dein ALG II verzichtest. Auch dieses Geld, nicht nur die 230,- oder so, die für deinen Regelbedarf (Essen, Kleidung, Shampoo usw.) fließen vom Jobcenter.

Das Geld für A musst du deinen Eltern von deinem Einkommen geben - es sei denn, sie verzichten darauf.

Das Geld für B musst du verdienen oder erbetteln.

Und du musst jeden Monat rund 170,- für deine Pflicht-Krankenversicherung zahlen - oder einen Job mit einem Einkommen von über 450,- antreten.

Es ist also ein teures Vergnügen, auf seinen Bedarf an ALG II zu verzichten und so aus seiner Bedarfsgemeinschaft auszutreten.

Gruß aus Berlin, Gerd

kannst du. dann wird das geld gestrichen für dich un du zahlst alle kosten die anfallen an deine eltern.

mal ne Gegenfrage: Von was willst du Leben, wenn du kein festes Einkommen hast?

DerMax007 
Fragesteller
 28.05.2017, 18:06

Tut mir Leid, nicht korrekt ausgedrückt...

Wenn ich einen Job für 450€ habe aber trotzdem bei meinen Eltern zu Hause wohne :)

Leisewolke  28.05.2017, 18:07
@DerMax007

wird dein Einkommen der Bedarfsgemeinschaft zugerechnet , so kenne ich das.

DerMax007 
Fragesteller
 28.05.2017, 18:17
@Leisewolke

Austreten nicht möglich?

Leisewolke  28.05.2017, 19:11
@DerMax007

wie willst du austreten? Das kannst du nur, indem du ausziehst oder freiwillig auf Leistungen nach dem StGB verzichtest