Kann man einen Immobilienverkauf stoppen?

6 Antworten

"Kann man das vertraglich regeln?"

Gar nicht. Egal an wem du die Immobilie vererbst... es ist nicht mehr dein Eigentum und kann vom neuen Besitzer verkauft werden.

Falls du mehr Kinder hast, dann kannst du es so regeln, dass alle der Kinder einen Teil davon erben... dann müssten beim Verkauf alle Kinder zustimmen, damit sie das Haus verkaufen können.

Ein Veräußerungsverbot mit der Vorgabe „das Haus darf nicht verkauft werden“, ist zum Beispiel einem Testament unwirksam. Denn solche Veräußerungsgeschäfte können lt. Gesetz nicht unterbunden werden.

Man kann aber "tricksen". Zum einen mit einer Verfügungsunterlassungsverpflichtungen. Diese sind nicht verboten. Dazu braucht man aber immer einen Notar, der einen da berät.

PatrickBatemanx 
Fragesteller
 26.12.2021, 15:59

Vielen Dank für diese Antwort! :)

Nein. Stelle Dir allein schon den Fall vor, dass das/die Kind(er) die Erbschaftssteuer nicht aufbringen können. Dann müssten sie entweder das Erbe ablehnen oder doch verkaufen.

Anders ist es bei einer Erbengemeinschaft. Da kannst Du eine Aufteilung auf Deine Kinder vornehmen und der Verkauf kann nur von ALLEN Erben bestätigt vorgenommen werden.

Aber man sollte m.E. sein Herz - trotz 20, 30 oder 40 Jahre Sparen - nicht an eine Immobilie hängen. Wenn man ins Alter kommt, macht es m.E. sogar Sinn, sich in ein Mietverhältnis zu begeben, denn dann muss man sich nicht um alles selbst kümmern und hat zudem freie Mittel für was auch immer. Den Rest kann man immer noch vererben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Man kann testamentarisch Nacherbfolge anordnen, dann würde im Grundbuch bei der Immobilie ein Vermerk eingetragen werden. Bei Tod des Vorerben (deinem Erben) würde deine Erbschaft dann an den Nacherben gehen. Erschwert die Veräußerung dahingehend, dass der Nacherbe zustimmen muss, wenn der Vorerbe das Haus verkaufen möchte. Geht allerdings auch, wenn der Verkauf nachgewiesen entgeltlich erfolgt, da der Nacherbe dann finanziell jedenfalls nicht geschädigt wird. Weitere Handhabe hast du mMn nicht.

Das kannst du in einem Testament regeln, indem du die Nacherben bestimmst. Das hat aber wohl auch seine Grenzen. Der Notar ist behilflich.