Kann man einen 12-13 jährigen Anzeigen?
Hallo
ich wollte mal fragen ob ich einen 12-13 Jährigem Junge wegen Rufmord bei der Polizei Anzeigen kann (NRW)
7 Antworten
Wenn jemand wegen einer Straftat angezeigt wird, ist die Polizei verpflichtet dem nachzugehen und aufzuklären. Strafrechtlich passiert dem Täter nichts da man erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr straffähig ist, den angerichteten Schaden muß der Täter jedoch bezahlen da man ab dem vollendeten 6. Lj deliktfähig ist.
Eine Straftat wegen Verleumdung (zb Rufmord) wird man dem Kinde kaum nachweisen können, aber falls doch wäre jede Person die bei Ausübung einer Straftat das 6. Lj vollendet hat, ist zum Schadensersatz verpflichtet.
Der millionenfach an Baustellenschildern propagierte Satz "Eltern haften für Ihre Kinder" ist jedoch ein vollkommener Irrglaube. Es gibt in Deutschland keine Sippenhaftung und daher ist nur der Verursacher selbst schadensersatzpflichtig... Bedeutet, sobald das Kind eigenes Geld verdient muss es für den angerichteten Schaden in voller Höhe Schadensersatz leisten.
Das wird jedem geistig gesunden Kind ab vollendeten 6. Lj unterstellt
Nicht direkt, in Deutschland ist man erst ab 14 Jahren strafmündig, solang bürgen deine Eltern für dich. Es wäre sinnvoll ein Gespräch mit seinen Eltern zu führen. Dies bringt oft sogar mehr wenn dir erfahren was ihr Kind so treibt :p
Warum sollten die Eltern bürgen ?
Nicht direkt bürgen, aber sie sind dafür verantwortlich, dass ihr(e) Kind(er) veranstalten.
...nein die Eltern sind nicht verantwortlich für das was ein 12/13 jähriger macht / sagt oder veranstaltet.
Nein. In Deutschland wurde die Sippenhaft schon vor langer Zeit abgeschafft. Allenfalls wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzen, kann man ihnen etwas.
Das ist aber bei einem 12-13jährigen kaum noch möglich.
Ab 14 ist man straffähig.... Aber bereits ab 6 lj. Ist man deliktfähig.... Kleiner Unterschied
Die Eltern bürgen da überhaupt nicht.
Kannst du - die werden aber nichts machen. An deiner Stelle würde ich eher Kontakt mit den Eltern aufnehmen.
Die Polizei ist verpflichtet jeder Anzeige nachzugehen
Kannst Du. Wird aber nicht verfolgt, er ist noch nicht strafmündig.
Das muß die Polizei und das wird sie auch.... Egal wie alt der Täter ist. Außerdem, ab dem vollendeten 6. Lj ist man nach deutschem Recht deliktfähig
Aber nicht strafmündig. Das ist man erst mit 14. Da wird nichts verfolgt. Geht gar nicht.
Selbstverständlich wird sie verfolgt... Ob ein 13 jähriger allerdings wegen Verleumdung überführt werden kann, halte ich für sehr fragwürdig.
Fakt ist, er könnte deshalb nicht strafrechtlich belangt werden, den dadurch entstandenen Schaden müsste er aber trotzdem ersetzen.... Und das kann in jedem Fall sehr viel schmerzlicher sein als jede Strafe
Richtig. Und das wäre zivilrechtlich. Damit hat die Polizei nix zu tun.
Die Polizei ist verpflichtet die Fakten festzustellen und Beweise zu sichern, egal ob eine Strafverfolgung möglich ist oder nicht
Der ist noch nicht strafmündig, es passiert (ihm) also nichts
Zahlen muss das Kind den Schaden nur dann, wenn es den entsprechenden Überblick und Verständnis in die Sache hatte.
Das ist bei den meisten Kindern nicht der Fall.