Schenkung rückgängig machen trotz Verkauf?

5 Antworten

Nein.

Die Frau hat keine Arbeit und liegt dem Mann mit egoistischen Selbstverständnis auf der Tasche, sodass dieser sich nun scheiden lassen möchte.

Also ist hier rein und ausschließlich Geld der Streitpunkt? Warum die Frau arbeitet oder nicht, geht doch eigentlich auch nur die beiden Betroffenen an ... Wie ist denn die Familienkonstellation? Der Sohn scheint ja kein gemeinsamer Sohn zu sein, denn andernfalls hätte die Frau zwar auf ihren Teil des Hauses verzichten können, aber der gemeinsame Sohn hätte trotzdem Anspruch auf sein Erbteil.

Im Falle der Verarmung kann der Schenker (hier also die Frau) das Geschenk zurückfordern, wenn seit der Schenkung noch nicht mehr als 10 Jahre vergangen sind.

Ist das Geschenk nicht mehr im Vermögen des Beschenkten vorhanden, so kann stattdessen als Ersatz derjenige Vermögenswert herausverlangt werden, den der Beschenkte für das Geschenk bekommen hat. Hier hat der Ehemann das Haus nicht an seinen Sohn verschenkt, sondern er hat es gegen eine so genannte Leibrente an ihn verkauft. Der Ehemann hat also einen gewissen Gegenwert, nämlich das Leibrentenversprechen. Dieses kann man nach finanzmathematischen Methoden bewerten, und diesen Wert müsste er dann an seine Frau zahlen.

Wenn sie ihm den Anteil geschenkt hat und er nun dem Sohn das Haus geschenkt hat, hat sie eigentlich keinen Anspruch mehr auf das Haus wenn es auch so im Grundbuch steht (Änderung an den Sohn eingetragen?). Somit gehört das Haus ihm und er kann damit machen was er will, sie hat damals ja der Schenkung zugestimmt, eine Schenkung ist ja schließlich auch ein Vertrag. Wenn es allerdings keine Zeugen dafür gibt und die Schenkung mündlich war (wahrscheinlich war es ja so), kann das letztendlich möglicherweise nur ein Gericht entscheiden. Es kommt also wirklich darauf an, ob das Haus echt ein Streitpunkt ist. Hier geht dann allerdings nicht wirklich um den Mann (höchstens Zeuge) sondern sind die beiden Parteien der Sohn und die Frau. Mit der Ehe bzw. mit der Scheidung hat das eigentlich nichts mehr zu tun.

kann die Schenkung dann trotz des Verkaufs rückgängig gemacht werden?

Jede Schenkung kann innerhalb von 10 Jahren gem. §§ 528, 530 BGB zurückgefordert werden.

Wie müsste er das Geld dann an sie zahlen?

Bar oder per Überweisung innerhalb von 30 Tagen gem. Schenkungswert. Könnte der Eigentümer das Geld nicht auftreiben, droht Zwangsversteigerung.

Und tatsächlich leitet das Sozailamt derartige Ansprüche sehr schnell auf sich über :-)

G imager761

Grundsätzlich lassen sich solche Verfügung innerhalb 10 Jahren ab Verfügungsdatum rückabwickeln. Das aber muss meistens, hier ein Familien-Richter entscheiden und auch verfügen. Hier ggf. als Titel über einen Notar.

Der zweite Absatz der Frage ist sehr verwirrend.

Außerdem scheint sich in dem Fall eher der Mann als Geschenkannehmer abstrakt verhalten zu haben.