Muss die Bank bei einer Schenkung ihr O.K. geben,wenn noch eine Restschuld auf der Immobilie liegt?

6 Antworten

Da ist wahrscheinlich eine Grundschuld eingetragen. Somit könnt ihr nicht frei über die Immobilie verfügen.

Die Zinsbindung hat damit übrigens gar nix zu tun.

Doch er kann frei über die Immobilie verfügen, so lange die Bank dies nicht durch einen Antrag unterbindet indem sie ihre Recht wahr nimmt die sich aus dem Grundbucheintrag ergeben.

Und die Zinsbindung ist wichtig, weil sein Großvater DANN sein Darlehen für das Haus bei der Bank kündigen und durch einen neuen Darlehensvertrag oder aus einer andern Geldquelle, die Restschuld vom Opa getilgt werden kann, ohne Zusatzkosten zahlen zu müssen.kann.

Wenn keine Grundschuld im Grundbuch für die Bank eingetragen ist sicher nicht.

Mit Eintrag würde ich es trotzdem mit der Bank besprechen. Ist sicher vertrauensbildender. als nichts zu sagen. Wobei es auch kein Muß ist der Bank den Wechsel des Besitzes anzuzeigen, denn der Bank wird es egal sein wer den Kredit abbezahlt. Sie hat als Sicherheit ja den Grundbucheintrag und kann DIR das Haus bei Bedarf Zwangsversteigern um an ihr Geld zu kommen..

Du schreibst es selbst, Das Haus gehört, der Bank ja noch, zumindest in Teilen, daran ändert die Schenkung nichts.Du solltest nur sicher stellen, dass dein Großvater den Kredit, wie mit seiner Kreditbank vereinbart, weiter bedient, falls du den Kredit nicht ablösen kannst oder möchtest.

Der Notar braucht jedenfalls grundsätzlich keine Zustimmung der Bank, der kann im Grundbuch nachschauen ob andere Gründe, die im Rahmen der Grundschuldeintragung vereinbart wurden, eine Zustimmung der Bank nötig machen würde. Das ist aber selten der Fall. Zudem würde der Notar dich darauf hin weisen.

Da fällt mir noch ein. Wenn dein Großvater den Kredit zum Ende der Zinsbindung kündigen möchte müßt ihr ja ohnehin mit der Bank verhandeln. Falls ihr beabsichtigt den Kredit durch einen Kredit abzulösen den du aufnimmst wirst mußt du ja auch angeben, welche Sicherheit du zu bieten hast. Und wenn du eine andere Bank nimmst, dann muß das im Grundbuch auch geändert werden. Ich würde also vor dem Notartermin schon klären ob dazu im Grundbuch auch ein neuer Kreditgeber eingetragen werden muß, um das auch gleich eintragen zu lassen. Sonst zahlst du später einige Gebühren noch einmal.

Hm, gute Frage. Die Immobilie gehört deinem Großvater und nicht der Bank. Banken "vekaufen" auch Kredite ohne den KN zu fragen. Die rechte der Bank sind wohl biem Grundbuchamt eingetragen, und der Beschenkte übernimmt die Grundschuld mit. Haftet also weiterhin mit dieser Immobilie. Aber wissen sollten die das schon vorher, dagegen haben können die wohl nichts, denen ist egal von wem sie ihr Geld bekommen.

Da noch eine Restschuld auf der Immobilie liegt, ist es eigentlich keine Schenkung. Es ist zu klären, ob Dein Großvater das Darlehen zum geplanten Schenkungstermin ablösen kann. Wenn nicht, muss die Bank der Übertragung zustimmen. Wenn Du die noch vorhandene Restschuld übernimmst, wird die Bank Deine Bonität prüfen wollen und dann entscheiden, ob der Übertragung zugestimmt wird. Das wäre dann ein Gläubiger-Wechsel.

Ja, natürlich. Und auch das Finanzamt will gefragt werden, wie ich immer wieder erlebe.

wie ich immer wieder erlebe

Du scheinst dann aber immer irgend etwas falsch zu machen. Das Finanzamt redet bei einem Wechsel von Immobilen nie mit, wenn keine Steuerschulden aufgelaufen sind und das (Rest)-Haus gepfändet hat.

@SchlawienerSued

Nee, das macht immer der Notar von ganz alleine und steht ja auch so in den Urkunden. Vorkaufsrecht ggf. beachten, Zustimmung Finanzamt einholen, Gläubigerzustimmung einholen, usw.