Kann man eine Führerscheinstelle rechtlich angehen, ( I'm falle einer Mpu)?

7 Antworten

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Hallo

Gegen die MPU-Anordnung ist kein Einspruch möglich, da es sich dabei nicht um einen sog. Verwaltungsakt handelt (und nur Verwaltungsakte sind anfechtbar), sondern um eine Maßnahme zur Vorbereitung einer Entscheidung (vgl. Formulierung des § 11 Abs. 2 FeV).

Erst die eigentliche Entscheidung (also z. B. die Entziehung der FE oder die Ablehnung eines Antrags) ist ein Verwaltungsakt und kann mit entsprechenden Rechtsmittel wie Widerspruch und anschließender Klage vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden. 

bei dir wird Mischkonsum zum Verhängnis, das habe ich dir aber schon öfters geschrieben

und die habe ich ja vom Arzt verschrieben bekommen

hat er dir gesagt, dass du eine ganze Packung auf einmal nehmen musst?

ich denke nicht, oder?

also, stelle dich der MPU und stelle nicht andauernd die (fast) gleiche Frage

ginatilan  09.07.2015, 05:09

Danke für den Stern 

Durch 100x Fragen wirst Du auch keine andere Anwort bekommen als dass Du eine MPU wegen Mischkonsum machen musst (und zwar völlig zurecht). Wenn Du uns nicht glaubst dann warte doch einfach ab was weiter passiert wenn Du Deinen Lappen neu beantragst....

Nein, gegen die Anordnung einer MPU kannst du nicht vorgehen. Du könntest aber dagegen vorgehen, wenn dir aufgrund einer negativen MPU die Fahrerlaubnis versagt wird. Die MPU ist nämlich erst mal nichts als die Anordung, dass du deine Eignung per Gutachten nachweisen sollst. Vorgehen kannst du gegen Entscheidungen, aber nicht gegen solche Anordnungen.

In deinem Fall .... Der Alkoholwert von 0,77‰ f+hrt noch nicht zur MPU, wenn es das erste Mal ist. Kritischer wird es, weil der Alkohol zusammen mit BTM vorlag. Nun hast du aber krankheitsbedingt dieses Medikament vom Arzt verordnet bekommen. Das ist erst einmal positiv. Wichtig ist nun für die Führerscheinstelle zu wissen, ob du vom Arzt her nach Einnahme dieses Medikamentes Auto fahren darfst oder ggfs wie lange nicht. Die Konzentration im Blut darf eine gewisse Konzentration nicht übersteigen. Man kann anhand der Werte auch sehen, ob du das Medikament in dem verordneten Rahmen nimmst oder mehr. Das macht dann schon einen Unterschied aus.

Alles in allem kann die Führerscheinstelle ein ärztliches Gutachten verlangen. Das wäre dann das M in der MPU. Du müsstest also per Gutachten nachweisen müssen, dass diese Menge bei dir OK ist. Hier ginge es NICHT darum, ob du das überhaupt nimmst.

Reichen der Führerscheinstelle die vorhandenen Informationen aus, dann ist das OK. Wollen die aber für die Akte das ärztlich bestätigt haben, dann wird eben eine Untersuchung angeordnet, die du dann auch machen musst. Ich gehe jedoch im Moment nicht davon aus, wenn das vor Gericht entsprechend zur Sprache gekommen war.

Franticek  29.06.2015, 15:45

PS: Zusatz... Ich habe gerade in deiner anderen Frage gelesen, dass die Konzentration des Diazepams im "nicht mehr therapeutischen Bereich" lag. D.h. man geht davon aus, dass du mehr genommen hast und ein Mißbrauch vorliegt. Diese Vermutung muss nun entkräftet werden. Es gibt da die Möglichkeit der MPU, wo du nachweist, dass dies nicht mehr vorkommen KANN, oder ein entsprechendes Gutachten, aus dem hervorgeht, dass die bei dir gemessene Menge sich doch noch in dem festgelegten therapeutischen Rahmen für dich befindet. Dazu reicht dann nicht aus, DASS dein Arzt dir das verordnet hat, es kommt auch darauf an, wie und in welcher Menge du das nehmen sollst, ob du dann laut Arzt Auto fahren darfst usw. Das muss alles belegt werden.

Und falls die Fsst mir eine MPU aufdrückt , kann ich juristisch dagegen vorgehen oder eher nicht

Nein kannst Du nicht gegen vorgehen, okay können tust Du dies schon, aber ohne Erfolgsaussichten.

Schätze, dass du ein fachärztliches Gutachten beibringen musst dass du trotz der Medikamente mit BTM in der Lage bist, ein Fahrzeug sicher zu führen. Ein einfaches Rezept wird nicht ausreichen. Es könnte ebenso eine MPU kommen, was aber eher unwahrscheinlich ist.