Führerscheinakte sauber?
Hallo hatte 2006 oder 2007 eine alkohol Ordnungswidrigkeit (owi). July 2014 hatte ich eine trunkenheitsfahrt mit 1,9 promille. Das ich jetzt zu mpu muss ist mir klar. Die eigendliche frage ist, zähle ich bei der mpu als wiederholungstäter jetzt???? Zentralregister(Flensburg) ist auf jedenfall leer. Was mir nur sorgen macht ist die Führerschein akte.
6 Antworten
Natürlich bist du für die MPU ein Wiederholungstäter, daran ändern auch Verjährungsfristen nichts. Die Einträge bleiben in deiner Akte bei der Führerscheinstelle. Die auch die MPU anordnet. Nur bei einer Strafe vor Gericht werden/würden verjährte Taten nicht mehr berücksichtigt. Die Verhandlung müßtes du doch schon gehabt haben.
Also von einer MPU bist du noch Lichtjahre entfernt. Vorher kommt noch eine Verkehrstherapie mit regelmäßiger Blut-Kontrolle
Da geht es Hauptsächlich um sog.Gamma-Werte. Anhand dieser Werte sieht der Arzt sofort ob du regelmäßig trinkst
In dieser Verhaltenstherapie soll erreicht werden, dass die Probanden ihre Denkweise ändern, die Einstellung zu den Dingen.
Ich zeige dir mal was ich meine:
July 2014 hatte ich eine trunkenheitsfahrt mit 1,9 promille.
Das ist deine Sichtweise. Richtig dagegen ist jedoch, dass du an diesem Tag erwischt wurdest. Besoffen gefahren bist du wahrscheinlich ständig. Oder bist du die Ausnahme.
In regelmäßigen Statistiken wird immer wieder ganz klar belegt, dass der Proband in der Regel 600 (Hundert) Trunkenheitsfahrten hinter sich hat, bis er von der Polizei angehalten wird. Oft jedoch noch wesentlch mehr.
Und natürlich ist es jetzt als Wiederholungstäter auch nicht einfach glaubhaft zu machen, dass du in Zukunft nicht mehr besoffen ins Auto steigst.
Und 1,9 Promille ist ja auch nicht mal ein Bier über den Durst. Diese Werte erreicht man nur mit jahrelangem Training. Jemand der nicht so alkoholgewöhnt ist, würde sich wesentlich früher übergeben und wäre nicht mehr in der Lage sein Auto überhaupt zu finden.
Und was hast du inzwischen selbst für dich getan? Von alleine wirst du auf den Alkohol nicht verzichten. Aber wenn genau diese Gewissheit nicht gegeben ist, kannst du dir die Kohle sparen.
Du kannst ja mal googlen: "Alkohol MPU" da findest du jede Menge Tipps und Infos. Die Verkehrstherapie wird im Übrigen auch schon bei Ersttätern angeordnet die 1,6 Promille und mahe haben.
Was genau steht denn in deinem Urteil. Vielleicht kann ich dir dann auch noch etwas mehr sagen.
Die Verkehrstherapie wird im Übrigen auch schon bei Ersttätern angeordnet die 1,6 Promille und mahe haben.
Unsinn, es wird gar nichts angeordnet!
was du für die MPU alles unternimmst ist deine eigene Sache, da wird NICHTS angeordnet
Warum erzählst du permanent etwas , dass hinten und vorne nicht stimmt.?
Und jetzt sagst du mir einfach mal worauf du deine Phantasien stützt. Spielst dich hier auf, unterstellst mir Lügen? Komm, erzähl mal. - oder sei einfach ruhig!
du erzählst dass eine Verkehrstherapie angeordnet wird, und das ist ein Märchen
wenn du schreiben würdest, dass eine Verkehrstherapie ratsam wäre würde ich nichts sagen
Ich bin seit September in ein 12 monatigen abstinenznachweisprogramm drinne (etg) und will vor der mpu noch ein kurs machen z.b avanti. Da ich jetzt als wiederholungstäter zu mpu muss, erklärt dann meine komplette abstinenz?!
der Avantikurs ist viel zu teuer, nimm lieber einen Verkehrspsychologen.
warum willst du 12 Monate Abstinenz nachweisen?
bei freiwilliger Abstinenz sind nur 6 Monate vorgeschrieben!
Da ich jetzt als wiederholungstäter zu mpu muss,
wenn du meinst
Ich denke dieser Beitrag könnte dir helfen http://www.frag-einen-anwalt.de/verjaehrungsfristen-bei-fuehrerscheinentzug---f3162.html
Hallo ikanamist
als Wiederholungstäter wirst du nicht eingestuft, wenn du jetzt keine 1,9 Promille gehabt hättest müsstest du nicht einmal zur MPU
was in deiner Akte bei der Fsst steht, und was dann der Gutachter bei der MPU über dich weiß, kannst du bei einer kostenlosen Akteneinsicht nach Terminvergabe bei deiner Fsst erfahren.
mach dir mal Gedanken über diese Fragen
- wie hat sich Dein Konsum entwickelt (Lebensphasen, Konsumhäufigkeiten, Trinkmengen)
- wie kam es zur Auffälligkeit
- warum hast Du getrunken? In welchen Situationen kam es zum Konsum und warum hast Du Dich in der Situation nicht jeweils anders entschieden?
- was hast Du seitdem verändert?
- wie willst Du künftig mit Alkohol umgehen und warum?
Hier geht es um eine Verwechslung weil ich dich für den Fragenden gehalten habe. Das ändert aber nichts an der Tatsche das du hier nur Sachen erzählst die du weder belegen kannst noch in irgendeiner Sache was mit der Frage zu tun haben. Das hast du ja inzwischen hoffentlich mit gekriegt
ich kürze hier das mal ab
der Fragesteller wird merken wer Ahnung hat und wer nicht, außerdem kann er meine anderen MPU-Antworten lesen und auch meine hilfreichsten Antworten wo es Belege über meine Antworten genug gibt
Am 15. Januar 2014 hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden, dass es rechtens ist, wenn auch von einem Führerscheininhaber, der mit 1,58 ‰ auffällig geworden war, die Vorlage einer positiven MPU verlangt wird (Aktenzeichen 10 S 1748/13). Das war ein Einzelfall-Urteil, das nicht »von sich aus« automatisch Gesetzeskraft erhält; es müsste also weiter kein Kopfzerbrechen verursachen, und wenn, dann höchstens für diejenigen, die ähnlich knapp unterhalb der 1,6-Grenze liegen, sollte man meinen. Quelle/mpu-alarm
woher willst du denn jetzt wissen ob der Fragesteller aus BW kommt?
Unsinn
Blutwerte sind schon lange out
auch das ist falsch
deine Schreibweise und die "Verkehrstherapie" erinnert mich an einen gesperrten User der genau den gleichen Unsinn geschrieben hat wie du