Was weis Die Führerscheinstelle alle über einen und was nicht ( MPU )?
Hi @ll Da ich eventuell eine MPU machen muss , was ja von der Fsst entschieden wird. Würde mich extrem interessieren was die Fsst alles über einen weis .( und was sie nicht weis ) Weis die zb nur was der Richter für ein Urteil gefällt halt , zb Trunkenheit am Straßenverkehr. Oder weis die auch was in meiner Verkehrs Akte steht ? Oder noch ganz andere Sachen? Also zum beispiel das Führungszeugnis
5 Antworten
Hallo
kann sein, dass ich diese Frage dir schon beantwortet habe, aber egal:-)
die Fsst weiß natürlich das Urteil und warum du verurteilt wurdest.
Außerdem verlangt sie ein Führungszeugnis der Belegart 0
sorry das ich dir diesen Strohhalm ziehen muss, die Fsst bekommt natürlich auch deine Blutwerte :-(
und die sprechen ja bekanntlich eine aussagekräftige Sprache
naja, ich hoffe natürlich ebenfalls in deinem Sinne, meine Meinung kennst du ja dazu :-)
Danke für den Stern
Hallo Mommo,
die Führerscheinstelle weiß auf jeden Fall, daß deine Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit im Verkehr entzogen wurde. Gleichfalls ist bekannt, daß bei dir Mischkonsum vorlag.
Bitte hör auf, dir etwas vorzumachen: Du musst nicht "eventuell" eine MPU machen...
Bir Dir ist die MPU absolut sicher, mit 100%iger Gewissheit zu erwarten!
Nachdem Du anscheinend weder uns noch den Experten in anderen Foren vertraust (oder dich selbst belügen möchtest), empfehle ich dir einen Termin bei der Führerscheinstelle zu Einsichtnahme in deine Handakte.
HI clemensw Danke für deine Antwort ! Kann ich den jetzt schon ein termin dei der Fsst machen ?
Du kannst jederzeit einen Termin zur Akteneinsicht beantragen. Anrufen, Termin vereinbaren, hingehen, reinschauen, fertig.
Und das was in der Akte steht ist das was die Fsst über mich weis ? Oder holen die sich noch andere Informationen ?
Und das was in der Akte steht ist das was die Fsst über mich weis ?
die Fsst und der Gutachter am Tage der MPU
Ich schreibe hier mal als Antwort (und nicht als Kommentar), damit es evtl. noch gelesen wird...
Zitat von ginatilan:
Mommmo, Nancy wird nichts anderes sagen als wir dir schon gesagt haben
An und für sich stimme ich ginatilan hier schon zu. Ich muss dennoch schreiben, dass ich mir hier keine endgültige Prognose zutraue. Die BAK reicht nicht für eine MPU Auflage - beim Diazepam könnte es auch zu einem fachärztlichen Gutachten kommen. Bisher wußte die FSSt. nicht, dass du diese Tabletten nimmst, also kann es sein, dass bei einer Neubeantragung erstmal geklärt werden muss, inwieweit du fahrtauglich bist. Die Gefahr einer MPU-Anordnung steht aber sicher im Raum. Eine endgültige Antwort kann dir hier leider wirklich nur dein SB geben.
Gruß Nancy
Schau dir einfach mal den § 57 FeV an. Dort steht drin, was die örtliche Führerscheinstelle im Fahrerlaubnisregister über dich speichert.
Die wissen alles über dich, da sie schließlich darüber entscheiden müssen, ob man dich wieder guten Gewissens in den Straßenverkehr lassen kann. Wenn die nur wüssten "Ahh, der hat wohl einmal einen über den Durst getrunken", wäre das sicherlich keine Grundlage, auf der man die Untersuchung aufbauen könnte.
In der anklage kamen die Tabletten gar nicht gross zu Wort , war hauptsächlich wegem dem Alkohol und dem , falsch fahren ( was ein zeuge gesehen hat . Ich hoffe ja immer noch das ich keine Mpu machen muss.