kann man eine Anzeige bekommen wg. Einmischung in private Angelegenheiten?

8 Antworten

Ja, das wird aber anders genannt. Es kann z.B. sein, dass Persönlichkeitsrechte gestört wurden oder dass in ein Besitz- oder Eigentumsrecht eingegriffen wurde. 

Das wär's... die Polizsiten haben weiß Gott besseres zu tun, als private Streitereien zu lösen. Außerdem wird da nicht passieren da "das öffentliche Interesse" an diesem Fall "zu gering ist", als dass es weiter verfolgt wird. Manche Leute wollen sich bloß wichtig tun, weil sie kleine Lichter in einer Licherkette sind :-)

Es gibt weder Einmischung in private Angelegenheiten noch Verletzung der Privatsphäre noch sonst irgend nen Mist. Da kann man das Strafgesetzbuch rauf und runter lesen,ohne fündig zu werden.

Aber es kann natürlich immer sein, daß jemand das "Einmischung in private Angelegenheiten" nennt, den Sachverhalt bei der Polizei schildert und sich dabei ergibt, daß tatsächlich eine - wenn auch andere - Straftat begangen wurde. Und dann wird natürlich auch ein Verfahren eingeleitet. Kein Mensch muß schließlich juristisch einordnen, was ihm böses angetan wurde. Das macht dann am Ende schon die Staatsanwaltschaft.

nein so einen "Tatbestand" gibt es nicht. 

Es gibt eventuell "Hausfriedensbruch" oder Verletzung der Privatsphäre 

Ich weiß nur das man angezeigt werden kann wenn man einfach Sachen behauptet, das ist ja dann Verleumdung. Aber von sowas hab ich noch nie gehört :)