Kann man ein Mitbewohner rauswerfen, der nicht im Mietvertrag steht?

7 Antworten

Wenn der Mitbewohner dort angemeldet ist, spricht das dafür, dass er ebenfalls dort wohnt.

Ein (Unter-)Mietvertrag muss keineswegs schriftlich bestehen. Dass er dort wohnt und bisher seine Miete bezahlt hat, begründet ebenso ein Mietverhältnis. Ohne schriftlichen Vertrag, gilt der gesetzliche Mindeststandard.

es müssen in einem mietvertrag nicht alle mitwohnenden familienangehörigen genannt werden. aber der eingetragene mieter hat hausrecht und kann es gegenüber allen ungebetenen oder kurzzeitigen gästen ausüben.

Wenn man von einem Untermirtverhältnis ausgehen kann dann mit 3 Monaten Kündigungsfrist.

Den hättest du gar nicht erst reinlassen dürfen!

Zahlt der Mietbewohner Miete?