Kann man ein Kleingewerbe anmelden, obwohl man schon einen Minijob hat?

2 Antworten

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1. Es gibt weder ein Groß- noch ein Kleingewerbe ! Es gibt nur die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Das ist aber nur ein Steuererleichterungsverfahren und keine Art von Gewerbe.

2. Klar kannst du ein Gewerbe anmelden. Wenn deine Einkünfte (aus Job + Gewerbe) monatlich aber 415 € übersteigen, fliegst du aus der Familienversicherung. 

3. Wie jeder Gewerbetreibender muss du am Ende des Jahres eine Einkommensteuererklärung mit Einnahme-Überschuss-Rechnung abgeben. Liegen die Einkünfte über 8.652 €, fällt eine EKSt an. Von der Abführung der MwSt kann man sich über die Kleinunternehmerregelung befreien lassen (bei einen Umsatz bis 17,500 €). Gewerbesteuer fällt an, wenn der Gewinn aus dem Gewerbe 24.500 € übersteigt.

Man kann keine Kleingewerbe anmelden, da es diese in Deutschland nicht gibt.

Aber wie ist das dann mit den Steuern und der Krankenversicherung?

Die dem Gewerbe entnommenen Gewinne sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb und zwingen in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Umsatzsteuer und Gewerbesteuer wären wohl z.Zt. keine Thematiken.

Wenn die Lohnsumme aus Minijob und der Gewinn aus Selbständigkeit addiert regelmäßig 450,- € im Monat übersteigen ist eine Familienversicherung nicht mehr möglich und du wirst freiwilliges Mitglied.

Hier wäre dann ein Statusfeststellungsverfahren seitens der Clearingstelle der Krankenkasse durchzuführen um festzustellen was zeitlich und finanziell den Mittelpunkt des Erwerbslebens bildet. Wäre dies das Gewerbe wäre der Mindestbeitrag sehr viel höher (260,- € vs 170,- € p.M.).