kann man ein, beim vertrag gekauftes, handy, wieder zurückgeben?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, da Du es rechtmäßig gekauft hast.

Du musst erst mindestens zwei Reparaturversuche über das Gerät erdulden, und wenn es dann immer noch nicht funktioniert, kannst Du es beim Anbieter gegen ein gleiches Modell austauschen lassen.

Mit dem Vertrag ist auch das Handy entsprechend subventioniert worden, d.h. ein Teil des Monatsbeitrags ist zur Ratenzahlung des Gerätes gedacht.

Klar kannst du dein Handy wider zurückbringen, aber der Vertrag läuft weiter.

crazyrat  03.12.2012, 19:57

Eben nicht, da der Vertrag auch einen Ratenanteil am Kaufpreis des Handys beinhält. Und auch ein Ratenkauf ist ein gültiger Kaufvertrag.

Der Händler kann die Rücknahme einfach verweigern. Und das tun sie i.d.R. dann auch.

RAHTLOS  03.12.2012, 20:21
@crazyrat

oje, jetzt musst du das Handy doch behalten.

Nein, denn der Händler muss gekaufte Ware grundsätzlich nicht zurücknehemn, es sei denn sie ist defekt.

Mit welcher Begründung denn? Verträge sind in der Regel 24 Monate bindend.

Ich denke mal schon aber was soll das bringen?

Arthi10 
Fragesteller
 03.12.2012, 19:55

also wenn zum beispiel das handy einem doch nicht im orginal gefällt oder so..

crazyrat  03.12.2012, 19:59
@Arthi10

Nein, denn Du hast einen gültigen Kaufvertrag und eine Rücknahme in den ersten Tagen würde nur zu einer kompletten Vertragsauflösung führen, aber nicht zum Weiterlaufen des Vertrages unter anderem Handy.

Gekauft ist gekauft.