Kann man durch Diebstahl Eigentümer einer Sache werden?

7 Antworten

Nein. Diebstahl schafft kein Eigentum, selbst bei gutgläubigem Erwerb von Diebesgut nicht. 

Allerdings gibt es die Möglichkeit des Ersitzens nach gutgläubigem Erwerb (§ 937 BGB). Nach 10 Jahren gutgläubigen Besitzes von entwendetem Eigentum erwirbt man das Eigentum. Bei bösgläubigem Erwerb wird man niemals Eigentümer. 

juergen63225  23.05.2017, 08:50

genau so ist es, der Dieb selber kann nie Eigentümer werden, wohl aber der gutgläubige Käufer oder Erbe. 

Ausnahme gibt für Nazi Raubgut .. aber nach 80 Jahren ist die Beweislage selten eindeutig.

BSimon91  23.05.2017, 09:09
@juergen63225

Der gutgläubige Käufer kann wegen § 935 BGB nicht Eigentümer werden. Ebenso ändert ein Erbfall nichts an de Eigentumslage.

AalFred2  23.05.2017, 13:18
@juergen63225

In welchem Gesetz finde ich diese Ausnahme?

Solange der Bestohlene das nicht bemerkt, kann man sich als Besitzer ausgeben.

Trotzdem bleibt der gestohlene Gegenstand Eigentum des Bestohlenen.

nein nur besitzer, nicht eigentümer

Nein, aber Besitzer.

Nein, niemals.