Anhörung vor dem Gericht ---> sorgegerecht und umgang

5 Antworten

es wird eine anhörung geben. bei diesem termin wird das sorgerecht verhandelt und entschieden wer es bekommt? oder hat einer von euch sorgerecht beantragt, da er es noch nicht hat? in der regel bekommen beide eltern das gsr.

im nächsten atemzug wird für den nicht-betreuenden elternteil der umgang geklärt. mach dir gedanken dazu, wie du diesen gestalten möchtest, sonst bekommt der andere umgang wie beantragt.

in der regel wird auch an ort und stelle eine entscheidung getroffen.

Sprich doch bitte mit Deiner Anwältin über diesen Termin. Die macht das ja sicherlich nicht zum ersten Mal.

Die Anwältin wird neben Dir sitzen. Trotzdem geht es bei Gericht normalerweise eben auch ein wenig formal zu.

Aber im Wesentlichen geht es bei einer Anhörung wohl darum, dass die verschiedenen Standpunkte gehört werden. Sicherlich will sich der Richter auch ein Bild von Dir machen. Also tankst Du am besten vorher noch ein wenig Selbstbewußtsein, ohne dass Du übertrieben forsch auftreten solltest. - Aber auch das kann Dir Deine Anwältin erklären.

Eine Entscheidung wird wohl an dem Termin noch nicht getroffen. Da musst Du dann wieder noch Geduld haben.

es kommt auf die anhörung an. es kann sein das nur das kind angehört wird weil der richter sich auch mit dem kind unterhalten wird wenn es alt genug ist. die eltern werden da dann draussen warten. bei einer kindesanhörung sind nur das kind, der richter und dann evtl. der verfahrensbeistand des kindes dabei.

da findet der richter auch schnell heraus ob jemand dem kind eingeredet hat was es sagen soll wenn es was gefragt wird.

du hast eine Anwältin die dir alles genau erklärt und vor allem was du antworten sollst. Es kann sein dass gleich darauf ein Urteil gesprochen wird. Voraussetzung ist aber dass keine Unklarheiten offen bleiben

Bei einer Anhörung werden beide Parteien angehört. Das bedeutet, dass beide ihre Version vorstellen dürfen. Jeder bekommt auch Fragen gestellt, die man entweder persönlich beantwortet oder durch seinen Anwalt/ seine Anwältin beantworten lassen kann. Wenn möglich werden auch die Kinder befragt. Wann ein Urteil getroffen wird, ist bei jedem Verfahren unterschiedlich, am ersten Tag wird das aber kaum passieren. Am besten spricht man sich vorher mit seiner Anwältin aus, die wird die Nervösität am besten nehmen können.