Kann man der Hausverwaltung Druck machen, sich einen vorgeschlagenen Nachmieter anzugucken?

9 Antworten

Nach § 573c BGB beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist für den Mieter grundsätzlich 3 Monate. Das Thema "Stellung eines Nachmieters" ist daher im Alltag praktisch nur relevant, wenn der Mieter durch einen Zeitmietvertrag oder durch einen vertraglich vereinbarten Kündigungsverzicht langfristig an einen Mietvertrag gebunden ist. Hinzu kommt auch noch das der Vermieter eine Überlegungsfrist von 3 Monaten hat.

nein, denn keine hausverwaltung und kein vermieter müssen einen "vorgeschlagenen nachmieter" akzeptieren..........

3bAYFM 
Fragesteller
 10.09.2013, 09:57

Ja, das ist uns klar... Aber das kann doch wohl nicht so schwer sein, da mal drüber zu gucken... Und die haben doch auch was davon, sie müssen dann zu gegebener Zeit keinen Nachmieter suchen, das macht doch auch wieder Arbeit...

Ohnmaechtiger  10.09.2013, 10:02
@3bAYFM

Aber das kann doch wohl nicht so schwer sein, da mal drüber zu gucken...

das alles ist aber doch deren entscheidung, auch, wenn es euer wunsch ist, hm????

3bAYFM 
Fragesteller
 10.09.2013, 10:09
@Ohnmaechtiger

Na klar.. Aber ich versetze mich doch auch in die Lage anderer.. Und mehr als ne halbe Stunde dauert das doch auch nicht.. Ist mir schon klar, dass die den längeren Hebel haben, es ist mir einfach unverständlich und nicht fair.

rickdiver  10.09.2013, 10:11
@3bAYFM

Naja, wenn man einen Mietvertrag mit 3 - monatiger Kündigungsfrist hat sollte einem bei einem Wohnungswechsel klar sein, dass die Kündigungsfrist eben 3 Monate beträgt. Andersherum möchte man als Mieter ja auch nicht gesagt bekommen, ich brauche die Wohnung (z.B. Eigenbedarf) in 6 Wochen, ziehen Sie jetzt bitte aus.

3bAYFM 
Fragesteller
 10.09.2013, 10:15
@rickdiver

Natürlich ist das klar.. Aber wir haben ja nun schon einen adequaten Nachmieter gesucht.. Die größte Arbeit haben wir ja schon erledigt.. Und wie gesagt, er erfüllt all die gewünschten Kriterien...

StupidGirl  10.09.2013, 10:52
@3bAYFM

Vielleicht hat die Hausverwaltung schon einen eigenen geeigneten Nachmieter, der zum Ablauf eurer Kündigungsfrist einziehen wird?

es ist mir einfach unverständlich und nicht fair.

Dass es dir unverständlich ist, kann ich nachvollziehen, aber warum sollte es nicht fair sein?

3bAYFM 
Fragesteller
 10.09.2013, 11:28
@StupidGirl

Naja, jemanden mit Absicht 3 Monate doppelt Miete zahlen lassen, obwohl es einfach wäre, die Wohnung neu zu vermieten..

StupidGirl  10.09.2013, 11:35
@3bAYFM

Dass du 3 Monate doppelt Miete zahlst, ist doch nicht die Schuld der Hausverwaltung. Und es ist doch allgemein bekannt, dass der Mieter 3 Monate Kündigungsfrist hat. Was machste denn, wenn sich die HV den Nachmieter anguckt und ablehnt? Ist das dann auch unfair? Ich mag mir als Vermieter auch keinen vom Mieter gesuchten Nachmieter aufs Auge drücken lassen, nur weil der früher aus dem Vertrag will.

3bAYFM 
Fragesteller
 10.09.2013, 11:39
@StupidGirl

Ja, das ist heutzutage die Einstellung, dass jeder nur an sich denkt... Es ist ja wohl kein Problem mal drüber zu schauen und gemeinsam nach einer Lösung zu suchen... Die HV hat ja keinen Nachteil, wenn sie schon früher die Neuvermietung vom Tisch hat. Ganz im Gegenteil! Weniger Arbeit und schon 2 Monate je 140 € mehr Mieteinnahmen... Die werden ja bestimmt auch anteilig bezahlt..

StupidGirl  10.09.2013, 11:50
@3bAYFM

Ja, das ist heutzutage die Einstellung, dass jeder nur an sich denkt...

Ach so, und du denkst nicht nur an dich? Du willst doch früher als vertraglich vereinbart aus dem Vertrag raus...........

MosqitoKiller  10.09.2013, 11:50
@3bAYFM

Sorry, aber jemanden mit den sich selbst eingebrockten Problemen sich selbst zu überlassen ist vielleicht nicht nett, aber es ist definitiv auch nicht unfair...

Gar nicht, wenn der Vermieter will, kommt Ihr vor Ende der Kündigungsfrist (bei Euch November) sowieso nicht aus den finanziellen Verpflichtungen (Mietzahlung) raus.

Ob und wer als Nachmieter in Frage kommt, entscheidet allein der Vermieter. Er muss keinen einzigen nehmen oder kontaktieren. Er ist da völlig frei.

Kaum, schließlich habt Ihr keinen Anspruch darauf, vor November entlassen zu werden...