Hausverwaltung regresspflichtig?
Hallo, vor kurzem bin ich sämtliche Abrechnungen unserer WEG durchgegangen, da irgendwie nie Geld da war obwohl die Eigentümer regelmäßig bezahlen. Und dabei kam folgendes ans Licht: ein fruherer Eigentümer hat von 2002- 2005 kaum seine Hausgeldzahlungen geleistet (insges. ca. 500€ anstatt knapp 6000€). Die damals zuständige Hausverwaltung meint schlicht, dass das nicht sein kann. Ist aber so. Mittlerweile hab ich die Verwaltung übernommen und deshalb Einblick in alle Unterlagen, zu der Zeit war ich noch kein Eigentümer. Nun die Frage: können wir uns das Geld noch vom damaligen Eigentümer oder der HV zurückholen (schließlich hat sie das übersehen)? Und weiter: die HV hat versichert, das bestimmte Maßnahmen durchgeführt wurden, was auch im Protokoll festgehalten ist. Diese Maßnahmen musste ich jetzt in Auftrag geben, da sie niemals in Auftrag gegeben wurde. Kann man sie auch hierfür irgendwie "bestrafen"? Danke schonmal für die Antworten!
4 Antworten
Wie das so aus dem Ruder laufen kann, verstehe ich nicht. Ich kenne das nur so: Einmal im Jahr wird eine Eigentümerversammlung abgehalten. Zuvor prüft der gewählte Verwaltungsbeirat alle Unterlagen und Abrechnungen des letzten Jahres, ob alles in Ordnung ist und die Hausverwaltung ihre Arbeit ordentlich gemacht hat. Das Ergebnis wird bei der Eigentümerversammlung den anderen Eigentümern mitgeteilt (die zusätzlich die Möglichkeit haben, anhand der ihnen vorliegenden Hausgeldabrechnung gewisse Dinge zu überprüfen).
Aufgrund der vorliegenden Informationen gibt es dann eine Abstimmung, durch deren Ergebnis die Hausverwaltung entlastet wird - oder eben nicht. Wird sie entlastet, dann kann man sie nicht einfach wegen solcher Dinge wieder belangen - zudem das, wie schon gesagt wurde, längst verjährt ist. Hat der HV denn niemand auf die Finger gesehen? Hat sich niemals ein Eigentümer darüber beschwert, dass Arbeiten, die beschlossen worden sind, nicht ausgeführt wurden? Dann haben alle das übersehen und sind mitschuldig - nicht nur die Hausverwaltung.
Es gab ja auch einen Rechtsstreit, da 4 oder 5 Jahre keine EV abgehalten wurde und die Einsicht in Unterlagen verwehrt wurde. Das Gericht bzw. der Wirtschaftsprüfer konnte aber keine Unstimmigkeiten feststellen (!!!!!).
Ach ja, ich hab erstmal alle mobil gemacht, sofort gekündigt und die Verwaltung übernommen (bin in der Buchhaltung tätig, daher kein großes Problem). Seitdem renne ich den Akten hinterher und bekomme sie erst nach mehreren schriftluchen Mahnungen. Und jedesmal, wenn ich reinschaue, kommt wieder etwas ans Licht. Deshalb auch mein Ärger.
Kann das alles noch weniger verstehen. Die anderen Eigentümer haben das alles jahrelang mitgemacht? Der HV hätten wir schon nach den ersten Verstößen gekündigt. Sie ist verpflichtet, mindestens einmal im Jahr eine Versammlung einzuberufen und muss auch alle Unterlagen bereit stellen. Das ist alles im WEG geregelt:
http://dejure.org/gesetze/WEG/24.html
Was man jetzt noch gegen diese HV unternehmen kann, weiß ich nicht. Da wäre es vielleicht das beste, mal mit einem Anwalt zu reden. Oder sucht euch eine neue (gute) Hausverwaltung, die kennen sich mit solchen Sachen meist auch ganz gut aus und können evtl. gewisse Schritte einleiten.
Dann werd ich mich mal mit unserer Rechtschutz-Vs. in Verbindung setzen, die kennen sicher fähige Anwälte. Danke für deine Hilfe!
Zur 1. Frage: Hier greift die Verjährung gegen den Eigentümer und die WEG-Verwaltung. Zur 2. Frage: Aufträge die zwar protokolliert wurden aber nicht ausgeführt, können auch nicht bezahlt worden sein. Wenn aus den nicht ausgeführten Aufträgen größere Schäden entstanden sind, muss das durch ein selbständiges Beweisverfahren gerichtlich nachgewiesen werden. Dann wäre die alte WEG-Verwaltung zu belangen.
die Verjährungsfrist dürfte abgelaufen sein um für die Außenstände noch jemanden belangen zu können. Was im Protokoll steht , sollte zwar stimmen aber solange keine Rechnung existiert und diese nicht bezahlt wird sind ja auch keine Kosten entstanden. Mich wundert es, dass ihr so eine Alleinherrschaft dem Verwalter übertragt. Wo ist der Kassenprüfer der alles kontrolliert und abzeichnet? Ich würde zuerst vom ausserordentlichen Kündigungsrecht gebraucht machen und die Hausverwaltung entlassen
Das heißt also, solange nix passiert, kann niemand was beanstanden? Leider sibd ganz viele Sachen passiert, also Beschlüsse einfach nicht umgesetzt worden, Fristen der Eigentümer nicht eingehlaten worden, Zahlungen erst nach vielen Mahnungen ausgeführt worden etc. Und niemand kann dieser HV was, weil einfach für die WEG kein Schaden entstanden ist? Das klingt leider nach absoluter Narrenfreiheit, kein Wunder, dass es so viele schwarze Schafe gibt. Ärgerlich für alle gewissenhaften Verwalter. Wie lange ist denn die Frist für Verjährung bei solchen Dingen?
Mittlerweile wurde auch gekündigt, deshalb habe ich ja alle Unterlagen. Ich bin auch erst vor kurzem eingezogen und hab die HV bei meiner ersten Versammlung auf alles angesprochen, was mir bis dahin auffiel. Daraufhin wurde ich "abgewatscht", da ich ja keinen Einblick hätte was die letzten Jahre war. Die Einsicht in Unterlagen wurde abgelehnt.