Wohnung mieten trotz Kredit?

8 Antworten

Falls Deine Mutter als Mitmieterin oder auch Zweitmieterin in Eurem Mietvertrag steht, haftet sie mich Euch gesamtschuldnerisch für die Miete, Nebenkosten, Schadenersatz, usw. usf, ja sie wäre auch später bei einer Mietvertragskündigung für die pünktliche Räumung der Mietsache usw. mitverantwortlich.

Weiter haftet sie im übrigen auch gegenüber dem Energieversorger, und das auch wenn sie nicht in der Wohnung wohnt. Der BGH hat hier vor kurzem diese Entscheidung getroffen. BGH Az. VIII ZR 313/13

In der Regel ist es besser, wenn Deine Mutter als Bürge eingesetzt würde, dann könnte man die Haftungssumme auf die Höhe von 3 Monatsmieten begrenzen. Wenn sie im Mietvertrag als Mitmieterin eingetragen ist, ist dies nicht möglich.

Ob Deine Mutter noch einen Kredit laufen hat oder nicht spielt keine Rolle. Dies wird auch nicht überprüft.

Hallo,

Einige Dinge sind bei deiner Frage nicht nachvollziehbar.

  • Wie würdest du denn mit deiner Freundin ohne festes Einkommen die Wohnung finanzieren wollen?

  • Wenn der Vermieter einverstanden ist, kann er deine Mutter als Hauptmieterin akzeptieren, die wiederum an dich und deine Freundin untervermietet.

  • Einfacher wäre jedoch eine Bürgschaft durch deine Mutter.

  • Das deine Mutter einen Kredit abzahlt ist kein Problem.

  • Wichtig ist das alles im Vertrag geregelt ist.

  • Unterschreibt deine Mutter den Mietvertrag, ist sie offiziell Mieterin der Wohnung. Das heißt aber nicht automatisch, dass sie ohne Einverständnis des Vermieters die Wohnung untervermieten kann. Dem muss der Vermieter zustimmen.

  • Übernimmt deine Mutter ein Bürgschaft, so verpflichtet sie sich für Schäden und Mietforderungen aufzukommen, falls diese nicht durch den Mieter gezahlt werden.

  • Die Bürgschaft kann befristet sein. Z.B. 3 Monatsmieten oder einen Gesamtbetrag von z.B. 3000,- EUR oder eben unbefristet für alle gerechtfertigten Forderungen des Vermieters.

Auf jeden Fall muss der Vermieter wissen woran er ist. Sonst kann es sein, dass deine Mutter eine Wohnung mietet aber nicht untervermieten darf. In diesem Fall müsste sie wieder kündigen und 3 Monate die Miete zahlen. Umsonst!

Die rechtliche Seite:

Als Hauptmieterin oder Bürge haftet sie für alle Schäden die dem Vermieter aus diesem Vertrag entstehen.

Zieht z.B. deine Freundin aus und du allein kannst die Miete nicht zahlen, ist deine Mutter haftbar.

Das Gleiche gilt für Reparaturen die nach dem Auszug anfallen.

Der Vermieter hat einen Anspruch gegen deine Mutter und kann diesen auch geltend machen z.B. mit Lohnpfändung.

Das sollte man sich wirklich alles vorher genau überlegen.

Wenn deine Ma den Vertrag unterschreibt und du/ ihr mit der Miete im Verzug seid, wird der Vermieter die Miete von deiner Ma fordern. LG

Gefährlich wird es nur für Deine Mutter. Sie übernimmt die komplette Haftung für die Miete und auch die Nebenkosten. Wenn Du und Deine Freundin nicht mehr bezahlen könnt, muss Deine Mutter alles übernehmen. Da solltet Ihr schon genau prüfen, wie der mögliche Ernstfall aussähe. Wenn z. B. Du und Deine Freundin Euch trennt, was geschieht dann mit der Wohnung? Kannst Du die Miete alleine aufbringen und bleibst dort wohnen?

Wie "gefährlich" ist es, wenn sie im Mietvertrag steht, trotz des laufenden Kredites?

Für den Kredit gar nicht. Für sie allerdings sehr.

Sie würde ja nur im Vertrag stehen, jedoch nicht dort wohnen. Wird sowas irgendwo überprüft?

Was überprüft?

Was würden für potenzielle Krisen im schlimmsten Falle auf sie / uns zukommen?

Da sie durch Dich und Deine Freundin noch mehr Schulden an der Backe hat.