Kann man den Krankenversicherungsbeitrag anfechten?

9 Antworten

die knapp 800 Euro pro Monat ist der Höchstsatz den die Kasse fordert wenn der Versicherte sich nicht rührt.

jeder hat, wenn die Beiträge nicht über Alg1, Hartz4, Job, Sozialamt oder Rentenversicherung laufen, die monatlichen Beiträge zur Kranken- PflegeVersicherung selbst zu zahlen. auch wenn man kein Einkommen hat.

der Beitrag wäre für dich ca. 180 Euro pro Monat, vorausgesetzt der Kasse liegt eine Einkommenserklärung von dir vor, dass du in der Zeit kein Einkommen hattest. ohne das, ist die Kasse berechtigt den Höchstsatz zu fordern.

wir haben in Deutschland seit 2007 Versicherungspflicht. d.h. unversichert sein geht nicht mehr. die Kasse braucht noch nicht mal eine Willenserklärung vom Versicherten dafür. Kraft Gesetz ist die Kasse verpflichtet die Gesetzliche Versicherungspflicht auszuführen und die Beiträge von dir einzufordern.

und dabei ist es egal, ob du Leistungen in Anspruch genommen hast oder nicht. das nennt sich Solidaritätsprinzip. und so funktioniert das komplette Sozialsystem in Deutschland.

gegen die generelle Beitragsforderung kannst du nichts unternehmen. die ist gesetzlich fesrgelegt und kann nicht umgangen werden.

du lannst allerdings an der Forderungshöhe etwas ändern indem du Kontakt

mit der Kasse aufnimmst,

deinen Fall mit der Obdachlosigkeit schilderst,

deine Einkommenserklärung für die rückwirkenden Zeiten schriftlich abgibst, und

eine Ratenzahlung vereinbarst.

ich gehe mal von 2 Jahren Beitragsrückständen aus. dann könntest du die Forderung von 18.000 senken auf ca. 4500 Euro senken.

den Anwalt kannst du dir sparen. der kann gegen geltende Gesetze nichts tun.

okieh56  29.05.2018, 08:59

Ganz genau so ist das!

Die KK hat kein Interesse daran, dich zu schröpfen. Sie handelt nur nach geltendem Gesetz. Wer sich nicht meldet, wird als freiwillig Versicherter nach § 188 SGB V mit dem Höchstbeitrag eingestuft. So entstehen Millionen von Beitragsrückständen, weil du leider kein Einzelfall bist.

Eine Umstufung von der Höchsteinstufung in die Mindesteinstufung sollte machbar sein, wenn du mit deiner KK sprichst und den Fall schilderst. Einen Monat nach Zustellung des Beitragsbescheides hast du ein Widerspruchsrecht. Es müsste nachvollziehbar sein, dass du den Bescheid erst jetzt bekommen hast.

Man kann die Zeit nicht zurückdrehen, aber sprich mit der KK und melde dich beim Sozialamt - falls du noch immer kein Einkommen hast. Die übernehmen auch die Beiträge.

Ich wünsche dir, dass du wieder auf die Beine kommst - das schaffen leider nicht viele. Alles Gute!

Das ist Unsinn.

Selbst wenn Du bei Deinem Arbeitgeber als Vermieter gewohnt hättest, kein Mensch wird durch einen Jobverlust obdachlos. Denn dann hättest Du Arbeitslosengeld 1 bekommen, mit dem man ein Jahr gut über die Runden kommt.

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/anspruch-hoehe-dauer-arbeitslosengeld

Mennimetz 
Fragesteller
 28.05.2018, 13:56

Nein es ist kompliziert gewesen. Das Unternehmen hatte damals ein Insolvenzunternehmen zur Beratung hinzugezogen. Diese wollten sehen ob man den Betrieb noch retten könne. In der Betriebsversammlung damals sagten diese Berater damals dass wir Mitarbeiter nicht zum Jobcenter oder der Agentur für Arbeit laufen sollen um uns da zu melden da sich das mit dem Insolvenzverfahren beißen könnte.

Das haben ich und viele andere Mitarbeiter getan und als der Betrieb nicht mehr zu retten war und ich mich beim Amt gemeldet habe. Stellte die mir eine 3monatige Sperre aus wegen Meldeversäumnis. Ich habe das damals dem Insolvenzunternehmen berichtet und die wollten sich darum kümmern. Haben jedoch nichts erreicht und kam der Schneeball ins rollen

Mennimetz 
Fragesteller
 28.05.2018, 14:39
@heirote

Definitiv

Die Krankenkasse hat dich als "freiwillig versichert" eingestuft. Dabei wird der Höchstbetrag fällig. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben. Erst wenn du deine Einkommensverhältnisse NACHWEIST, wird das auf den Mindestbeitrag reduziert.

Ob das in deinem besonderen Fall anders gehandhabt wird, solltest du mit deiner Sozialberatung versuchen zu klären. Caritas und Diakonie haben sicher häufig mit solchen Fällen zu tun.

Du kannst gegen den Beitragsbescheid, der Dir erstmalig die Festsetzung des Höchstbeitrages mitteilt einen Widerspruch einlegen. Widerspruchsfrist sind 3 Monate nach Erhalt. Da Du diesen nie erhalten hast, ist diese Frist noch nicht abgekaufen. Die KK wird keinen Nachwris vorweisen können, dass Du den erhalten hast- es sei denn, er wurde per Einschreiben versandt, wovon aber aus Kistengründen nicht auszugehen ist.

Du reichst also schriftlich einen Widerdpruch ein mit dem Hinweis, dass die Widerspruchsfrist erst 3 Monate nach Erhalt endet und erklärst Dein Einkommen (= null Ruro + Erläuterungen, warum). Daraufhin wirst Du rückwirkend den Mindestbeitrag von ca 180 Euro monatlich mitgeteilt bekommen. Und dann stellst Du einen Antrag auf Ratenzahlung. Sollte Dein Einkommen derzeit unter der Bedürftigkeitsgrenze liegen, gib das bitte mit an.

Alles Gute für Dich

Wie kann man eine offensichtlich Obdachlosen Person so einstufen?

Woher soll das die KK wissen? Für die warst du einfach nicht erreichbar. In solchen Fällen wendet man sich ans Sozialamt. Dann klappts auch mit der Krankenversicherung.

War ich in den letzten 15 Jahren wirklich NIE Krank! Ich hatte vor 4-5 Jahren saikodose wodurch ich 3 Wochen im Krankenhaus war.

*kopfschüttel überlege mal was du schreibst, Im 2. Satz widersprichst du dir selbst.

Die GKV ist übrigens eine Solidarversicherung. Wenn du älter und kränker bist, wirst du mehr kosten als du einzahlst. Und trotzdem bezahlt die Krankenkasse notwendige Behandlungen.

Mennimetz 
Fragesteller
 28.05.2018, 13:47

Zum ersten wurde ich von meinem örtlichen Jobcenter wieder weggeschickt weil ich keine feste melde Adresse hatte und sie mir somit keinen Antrag für irgendwas aushändigen dürften!

Gut, ich hätte das Wort "Nie" durch einmalig ersetzen sollen

maja0403  28.05.2018, 13:51
@Mennimetz

Jobcenter ist auch nicht das Sozialamt. Wenn man weg geschickt wird, muß man einen anderen Weg suchen anstatt den Kopf in den Sand zu stecken.

Mennimetz 
Fragesteller
 28.05.2018, 14:36
@maja0403

Ich habe Fehler gemacht, ja. Dessen bin ich mir bewusst aber den Kopf in den Sand gesteckt habe ich nie, das kann man mir glauben. Ich will hier jetzt nicht meine komplette Leidensgeschichte erzählen aber ihr alle könnt mir glauben wenn ich euch sage das jeder andere sich längst in den letzten drei Jahren sein Quartier unter der Brücke bezogen hätte. Es sind mir echt viele Steine in den weg geworfen worden! Und denkt nicht dass ich seitdem nie wieder arbeiten war. Muss erstmal jemand nachmachen ohne Obdach Vollzeitbeschäftigt zu sein und so lange durchzuhalten bis dass man vor Müdigkeit umkippt oder dein Arbeitgeber dich wegen mangelnder Hygiene kündigt. Ich rede da nicht von 3-4 Wochen. Wie dem auch sei, durch eure Antworten bin ich klüger und dafür sage ich danke. Und aus Fehlern wird man klug.