Arbeitsbeginn und kein Geld vom JC?

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Normalerweise geht es im SGB -ll nach dem sogenannten Zuflussprinzip, bedeutet also, Einkommen darf erst auf deinen Bedarf angerechnet werden wenn es dir zugeflossen ist, dir also zur Verfügung steht und du darüber verfügen kannst.

Aus deinem Arbeitsvertrag geht ja hervor das dein Lohn erst rückwirkend zum 15 eines Monats gezahlt wird und auch dein Beschäftigungsbeginn ist dem Jobcenter bekannt, sie wissen also das du dann nur Lohn für eine Woche aus November bekommen wirst und damit deinen Lebensunterhalt + Miete nicht bestreiten kannst.

Du hättest also gleich einen formlosen Antrag auf ein zinsloses Darlehen zur Überbrückung stellen sollen, damit du dann Ende November dein ALG - 2 für Dezember nochmal bekommst.

Diese Darlehen musst du dann aber nicht voll ans Jobcenter zurückzahlen, du musst nur dein anrechenbares Einkommen was du im Dezember aufs Konto ( Nettoeinkommen abzüglich deiner Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll ) zurückzahlen, max. das was du an ALG - 2 noch für den Dezember bekommst.

Wenn du also für diese 1 Woche aus November um die 300 € Netto aufs Konto bekommst, dann solltest du min.um die 400 € Brutto verdienen und genau aus diesem Bruttoeinkommen berechnen sich deine Freibeträge.

Die ersten 100 € vom Brutto wäre dein Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu, wenn du in deiner BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) min.ein minderjähriges Kind hättest bzw. du min.1 minderjähriges Kind haben würdest was nicht bei dir wohnt, dann wären es 10 % von 1000 € - 1500 € Brutto.

Würdest du also angenommen für diese 1 Woche 400 € Bruttoeinkommen haben, dann läge dein Freibetrag bei 160 €, diese würden dir dann theoretisch von deinen 300 € Nettoeinkommen abgezogen, es blieben dann max.140 € an anrechenbarem Erwerbseinkommen übrig.

Du müsstest dann also von deinem Darlehen für Dezember dann max.diese 140 € zurückzahlen, dass könntest du dann auf formlosen schriftlichen Antrag ggf.auch in Raten machen.

Wenn du also keine Rücklagen hast und dir von Verwandten / Bekannten auch nichts leihen kannst, dann würde ich persönlich beim Jobcenter vorsprechen, davor holst du dir einen aktuellen Kontoauszug, mit diesem könntest du deine Mittellosigkeit belegen, dann gibt man dir evtl.eine Barauszahlung oder beschleunigt deinen Antrag.

Den Darlehen Antrag habe ich gestern beantragt. Werde aber Freitag bevor ich Arbeiten gehe noch einmal da mit Kontoauszug vorsprechen und gegeben falls nachhaken. Vielen dank für die Sachliche Darstellung so hat man mir es bei der Leistungsabteilung nicht erklärt. bzw man hat gar nicht erwähnt das man so etwas beantragen kann, erst nachdem ich den Widerspruch eingereicht habe und vorgesprochen habe. was vor kurzem erst war.

@Remedias

Das ist eigentlich die Pflicht des Jobcenters beratend zur Seite zu stehen, nur machen das viele nicht weil es zusätzliche Arbeitet bedeuten würden, sie zahlen dann lieber zustehende Leistungen nach, als Monate zu Unrecht bezogenen Leistungen hinterherlaufen zu müssen.

Normalerweise sollte man so einen vorsorglichen Antrag auf ein zinsloses Darlehen zur Überbrückung gar nicht stellen müssen, weil wie gesagt Einkommen erst nach dem Zufluss angerechnet werden darf und solange gilt man nach dem SGB - ll als bedürftig, bedeutet, einem stünden bis dahin Leistungen zu.

Erst nach dem Zufluss könnte das Jobcenter dann anhand der Einkommensnachweise eine Berechnung vornehmen und evtl.zu Unrecht bezogene Leistungen zurückfordern, aber das würde ja noch mehr Arbeit für die Jobcenter bedeuten.

Bitte schön !

@isomatte

Sollte dir evtl.jemand etwas leihen z.B. für deine Miete, dann mach das nicht über dein Konto, lass es dir dann Bar geben, denn sonst könnte es wieder zu Problemen mit dem Jobcenter kommen, denn sie wollen dann sicher nochmal Kontoauszüge sehen, wenn darauf die Überweisung ersichtlich wäre, dann würde sie unter Umständen als Einkommen angerechnet.

Dann müsstest du wieder rückwirkend einen schriftlichen Vertrag mit dieser Person über ein privates zinsloses Darlehen machen und das kann man sich sparen.

Es sollte dann von dieser Person selber an deinen Vermieter überwiesen werden, woher er seine Miete bekommt ist ihm egal.

Sehr gute Antwort.

Danke dir für deinen Stern !

Also Mahnkosten sind nur rechtmässig wenn sie imietvertrag vorgesehen sind. Lies also deinen Mietvertrag durch und schau ob sowas drin steht.

Ansonsten finde irgendeinen Weg den Vermieter hinzuhalten.

Muss dann wohl versuchen den Mieter hinzu halten.

@Remedias

Mit wieviel Verspätung könntest du die Miete dann frühestens zahlen? Frag ansonsten Mal beim Mieterbund nach was genau die Konsequenzen einer verspäteten Zahlung wären.

@whabifan

ok, danke

Alles verwirrend, aber wieso bekommst du am 15.12. Gehalt für eine Woche? Das ist unlogisch.

Weil ich nur eine Woche im November Arbeiten bin und das Gehalt rückwirkend gezahlt wird. Arbeitsbeginn am 26.11.2018.

@Remedias

Man kann sich auch mit einem Überbrückungsdarlehen über Wasser halten..! Also das JC zahlt am 30.11. letztmalig, aber das ist nur Kredit bis du in der Spur bist.

Ich Arbeite unter bei einer Arbeit die einen Tarifvertrag hat. Das heißt auch das ich erst am 15 Januar das voll Gehalt vom Dezember bekomme.

@Remedias

Das hat nichts mit Tarifvertrag zutun, einige Unternehmen zahlen zum Monatsende, andere Unternehmen zur Monatsmitte, wieder andere Unternehmen zahlen Abschlag am Monatsende und den Rest zur Monatsmitte.

Hartz IV wird im Voraus gezahlt, da du ab dem 26.11. arbeitest bist du ab dem 01.12. nicht mehr im Bezug.

Du hättest die Vertragsregelungen direkt bei der Meldung der Arbeitsaufnahme dem JC mitteilen sollen und einen formlosen Darlehnsantrag stellen sollen.

@HoskevonBerg

Bin der Meinung das meine Arbeitsvermittlung mich daraufhin richtig informieren sollte. Ihre Aussage war nur das ich für Dezember Alg 2 trotzdem bekomme dies aber mit meinem Gehalt verrechnet wird was ich am 15.Dezember bekomme. Darlehen ist gestern beantragt worden und kontakt zu meiner Vermittlerin habe ich auch aufgenommen.

@Remedias

Ich dachte, am 15.12. kommen nur 300€? Alles mysteriös.

@Fragenkostnix64

Am 15.12 bekomme ich ca. 300 euro Gehalt von 1 Woche arbeiten

1 gehe in den Wiederspruch und stelel einen Antrag auf überbrückungsgeld den du bekomst erst nach 8 wiochen dein volen lohn!

2 Üblcih sit auch das man nich für denersten moant wo amn arbeite noch hartz 4 bekommt n ur mus man das dan vermutlich Zurükzaheln wen amn zb am 3012. Den lohn bekomen würde am 15.01 nicht merh!

Eigentklcih trikesn die dich mitd em darlehnsogar aus! Den das must dz auf jeden fall zurückzahel lass dich auch wen möglich mal bei eienr alg2 beratungstell informeirn den jobcnete rinformieren einen nicht oder soagr absichtlich falsch!!

Leistungen für den Monat Dezember 2018 sollten noch gezahlt werden, auch wenn Jobcenter gerne mal sofort einstellen, sobald der Arbeitsvertrag vorgelegt wird und damit absehbar ist, dass der bisherig Leistungsempfänger künftig auf Leistungen nach dem SGB II nicht mehr angewiesen sein wird.

Diese "vorauseilende" Leistungseinstellung ist aber rechtswidrig, denn hier greift das so genannte Zuflussprinzip, also wenn Lohn/Gehalt und ALG II aufeinandertreffen:

Das Zuflussprinzip ist in der ALG II-V in § 2 Abs. 2 und 3 geregelt. Dieses besagt, dass das Einkommen in dem Monat auf das ALG II angerechnet wird, in dem man das Einkommen erhält. – Mit Erhalt ist gemeint, dass man tatsächlich darüber verfügen kann. Also i. d. R. der Tag, an dem das Geld dem Konto gutgeschrieben wurde.

Zurückzahlen musst Duu nur dann etwas, wenn durch dein anrechenbares Einkommen eine Überzahlung an ALG II erfolgt ist – in Höhe dieser Überzahlung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Habe das den jobcenter gesendet.

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 02.11.2018 stellten Sie die Leistungen ein, obwohl ich erst am 26.11.2018 Arbeiten gehe und im Dezember nur für eine Woche am15.12.2018 bezahlt werde. Von dieser Summe kann ich weder Leben noch meine Miete bezahlen.

Man schlug mir vor ein Darlehen in höhe von besagten Kosten zu beantragen und mit der Späteren Leistung, die ich erst bekomme nach dem ich den Einkommensbescheinigung vom 15 Dezember den Jobcenter vorlege, zu verrechnen.

Dadurch beantrage ich für Dezember ein Darlehen von 618 €. Diese 618 € werden mit der Nachgezahlten Leistung vom Dezember verrechnet.

Des weiteren beantrage ich für Januar ein weiteres Darlehen in höhe von 300 € um die ersten 15 Tage bis zu meinen ersten vollen Gehalt, Lebensnotwendig, zu überbrücken.

Ich bitte sie um das Schnelle Nachkommen meines Anliegens, da mir sonst die Mittel für meinen Unterhalt fehlen. Das Darlehen von Januar würde ich in 3 Monats Raten zurückzahlen.

 Beginn mit der ersten ab den 15. Februar.2018

Heute bekamm ich eine Nachricht von meiner Arbeitsvermittlerin die den Vogel komplett abschießt.

Zitat:

ich habe mich gestern bei einen Kollegen erkundigt und dieser teilte mir mit, dass das Leistungsteam die Leistungen eingestellt hat aufgrund der Angabe vom Arbeitgeber „bis zum 15. Des Folgemonats“. D.h. könnte bedeuten, dass Sie Ihren Lohn bereits vorher erhalten (natürlich wird dies nicht der Fall sein).

Mein Lösungsvorschlag wäre: Bitte lassen Sie sich vom Arbeitgeber eine Bestätigung geben, dass der Lohn immer erst zum 15. Des Folgemonats ausgezahlt wird. Diese reichen wir dann umgehend beim Leistungsteam ein mit der Bitte der Rücknahme der vorläufigen Zahlungseinstellung.

Es tut mir leid, dass Sie so viele Probleme mit dem Leistungsteam haben, aber meine damalige Beratung ist korrekt erfolgt und wurde mir von meinem Kollegen auch bestätigt.