Kann man Ausbeutung irgendwo anzeigen/melden?

7 Antworten

Du könntest ihn z.B. bei der Minijob Zentrale melden.

jalotte 
Fragesteller
 27.06.2014, 13:54

Minijobzentrale weiß das schon. Daher weiß ich ja, dass er nicht angemeldet ist. Strafen dafür sind aber nicht sehr hoch und er kann trotzdem munter weitermachen.

Direkt beim Arbeitsamt würde ich mal ansetzen damit die das weiterleiten und auch keine Stellenangebote für ihn mehr verteilen

BigBen38  27.06.2014, 13:51

so traurig das klingt, das Arbeitsamt und die Argen interessiert sowas 0,0

jalotte 
Fragesteller
 27.06.2014, 13:55
@BigBen38

Stellen schreibt der Chef über örtliche Zeitungen aus. Da geht nichts übers Arbeitsamt.

Eine Anlaufstelle wäre zum Beispiel das Ordnungsamt oder auch das Gewerbeaufsichtsamt.

Die ständige Erreichbarkeit ist irrelevant. Eine reine Rufbereitschaft muss nicht vergütet werden, da der Arbeitnehmer sich in dieser Zeit an einem Ort seiner Wahl aufhalten kann. Lediglich wirklich geleistete Arbeit in dieser Zeit gilt als Arbeitszeit.

Die Aufgabenverteilung liegt im Ermessen der Geschäftsführung. Wenn die Geschäftsführung dir keine Aufgaben gibt, wirst du eben für die bloße Bereitschaft jederzeit arbeiten zu können bezahlt. Ich sehe hier keine rechtliche Grundlage um dagegen vorzugehen.

Mobbing verstößt in erster Linie gegen das Grundrecht eines jeden Menschen. In Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen können jedoch Vereinbarungen zur Besserstellung getroffen werden. Generell ist Mobbing jedoch Diskriminierung und kann der zuständigen Aufsichtsbehörde und/oder Berufsgenossenschaft gemeldet werden.

Dass dein Chef dich schwarz arbeiten lässt, wenn er dich nicht beider Minijobzentrale anmeldet ist falsch. Schwarzarbeit ist generell Arbeit, die offiziell nicht vergütet wird. Streicht dein Chef dir geleistete Stunden sind dies Stunden, in denen du keine Bezahlung erhalten hast. DAS ist Schwarzarbeit und verstößt gleich gegen mehrere §§ des BGB. Hier wäre eine Meldung beim Zoll und der Gang zum Anwalt angebracht.

Auch das zu wenig oder zu spät Zahlen verstößt gegen die Vereinbarungen, aus dem von euch getroffenen Arbeitsvertrag. Anlaufstellen wären hier u. U. das Arbeitsamt (was wahrscheinlich keinen Erfolg erzielen wird), Berufsgenossenschaften oder der Gang zum Anwalt.

Das Ausstellen einer Lohnabrechnung ist in der Gewerbeordnung geregelt und ebenfalls bindend.

Die Anmeldung bei der Minijobzentrale ist zwar Pflicht, kann aber gerne mal Monate verschlampt werden, ohne Probleme zu erzeugen (außer minimale Mahnbeträge). Die Pflicht ergibt sich entweder aus dem SGB oder BGB, ich bin mir gerad unsicher.

Das mit den Freiberuflerverträgen kann ich nicht beurteilen.

Täuschung und Manipulation ist ein Straftatbestand und sollte angezeigt werden.

Dass das alles leichter gesagt als getan ist, weiß ich. Ich bin leider in einem ähnlichen Unternehmen angestellt...

Deamonia  28.06.2014, 02:12

Wenn die Geschäftsführung dir keine Aufgaben gibt, wirst du eben für die bloße Bereitschaft jederzeit arbeiten zu können bezahlt.

Naja, aber was ist mit den Ruhezeiten? Da gibts dann ja quasi gar keine, wenn man IMMER Bereitschaft hat außerhalb der Arbeitszeit..

Hab dazufolgendes gefunden:

Da der Bereitschaftsdienst der Arbeitszeit zugeordnet wird, ergeben sich hier entgegen der früheren Rechtslage keine Besonderheiten mehr. Im Anschluss an die tägliche Arbeitszeit - gleich ob Vollarbeit, Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst - muss sich eine ununterbrochene Ruhezeit von 11 bzw. nach § 5 Abs. 2 ArbZG von mindestens 10 Stunden anschließen.

Oder versteh ich da was falsch? Interessiert mich jetzt nämlich auch ^^

FischerTaiger  28.06.2014, 12:52
@Deamonia

Ich muss ehrlich sagen: Ich weiß es nicht. Ich habe zu diesem Thema so extrem viele unterschiedliche Meinungen gelesen. In meinem Lehrgang wurde mir beigebracht, dass die bloße Rufbereitschaft keine Arbeitszeit ist. Das deckt sich auch mit der gängigen Praxis aller Firmen, in denen ich bisher gearbeitet habe. Grund ist wie gesagt, dass man seinen Aufenthaltsort frei bestimmen kann.

Die einzige richtige Reaktion ist die Kündigung. Noch besser wäre gewesen, gar nicht erst einen Arbeitsvertrag abzuschließen. Wegen der Nichtanmeldung bei der Minijobzentrale kann man den Arbeitgeber beim Zoll melden. Das ist dann nämlich Schwarzarbeit.