Kann man auch ohne Anwalt vor Gericht gehen?

13 Antworten

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Vor dem Amtsgericht kannst Du Dich selbst vertreten. Vor dem Landgericht nicht mehr.


Dazu sagt nämlich § 78 der ZPO
1) Vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Ist in einem Land auf Grund des § 8 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz ein oberstes Landesgericht errichtet, so müssen sich die Parteien vor diesem ebenfalls durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen.


http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/index.html

Natürlich kannst Du auch ohne Anwalt vor Gericht gehen, die Frage ist aber ob das so sinnvoll ist. Er vertritt ja schliesslich Deine Interessen und weiss was zu tun ist. Für Leute mit wenig Geld gibt es dann auch Prozesskostenhilfe, sodass die Kostenfrage auch geklärt sein dürfte. Prozesskostenhilfe bekommst Du allerdings nicht, wenn es um ein Strafverfahren geht.

In Familienrechtssachen herrscht auch Anwaltspflicht, auch vor dem Amtsgericht! Beim Landgericht brauchst du immer einen Anwalt

die frage kann man nicht eindeutig mit ja oder nein beantworten. es gibt viele fälle, wo man sich selbst NICHT verteidigen kann. das kann auch gegen den ausdrücklichen willen des beschuldigten geschehen, dann spricht man von einem Zwangsverteidiger. man spricht dabei von notwändigen verteidigung.

http://de.wikipedia.org/wiki/Pflichtverteidiger#Notwendige_Verteidigung da sind die fälle aufgelistet, bei denen man sich selbst nicht verteidigen kann, sondern einen pflichtverteidiger bekommt, ob man will oder nicht. ob die liste vollständig ist, kann ich nicht sagen.

Vor dem Amtsgericht kannst du dich selber vertreten- vorm Landgericht aber nicht. Auch wenn du vor dem Amtsgericht keinen brauchst- er hat definitiv mehr Ahnung von Gesetzten als du und kann dich wesentlich besser Verteidigen/Vertreten.